Hintergrund der Anfrage
Am 24.08.2026 hat die AfD‑Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage (21/7605) eingereicht, um detaillierte Auskünfte über die Verwendung der Mittel der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) zu erhalten. Die Anfrage richtet sich nach der gesetzlichen Vorgabe, den Stiftungszweck zu prüfen und die Mittelverwendung transparent darzustellen.
Die Stiftung EVZ
Die Stiftung EVZ wurde 2017 gegründet, um Projekte zu fördern, die sich mit der Aufarbeitung der NS‑Geschichte, der Menschenrechtsbildung und der Stärkung demokratischer Werte befassen. Der gesetzliche Stiftungszweck umfasst die Förderung von Bildungs‑ und Aufklärungsmaßnahmen sowie die Unterstützung von Initiativen, die sich gegen Antisemitismus, Antiziganismus und andere Formen von Diskriminierung einsetzen.
Vorherige Regierungsantwort
In einer früheren Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage 21/6318 wurden bereits Informationen zu den Programmen der Stiftung bereitgestellt. Die AfD‑Fraktion sieht jedoch weiteren Klärungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der konkreten Projektförderungen seit Gründung der Stiftung.
Inhalt der aktuellen Anfrage
Die Kleine Anfrage 21/7605 verlangt von der Bundesregierung eine Auflistung aller seit 2017 geförderten Projekte, die den nachfolgend genannten Themenblöcken zugeordnet sind. Ziel ist es, die Einhaltung des Stiftungszwecks anhand der konkreten Mittelverwendung zu überprüfen.
Geforderte Themenblöcke
Die Fraktion nennt dabei die folgenden Themenblöcke: Auseinandersetzung mit der NS‑Geschichte, Bildung, Bildungs‑Agenda NS‑Unrecht, Expanded, EVZ Academy Expanded, Handeln für Menschenrechte, Handeln gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Stärkung von Roma, LGBTIQ, jüdische Selbstorganisation sowie Handeln für Überlebende der NS‑Verfolgung.
Ziel der Transparenzforderung
Die Fraktion betont, dass eine umfassende Dokumentation der Projektförderungen notwendig sei, um die ordnungsgemäße Verwendung der Stiftungsgelder zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit der Stiftung zu stärken.
Weiteres Verfahren
Die Kleine Anfrage wird nun im parlamentarischen Verfahren bearbeitet. Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist eine schriftliche Antwort zu erteilen, die die geforderten Informationen enthält.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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