Der Bundestag hat am 3. August 2026 eine Anfrage der AfD-Fraktion erhalten (hib 623/2026), in der ein möglicher Rückgang des Umsatzsteuersatzes für veterinärmedizinische Leistungen thematisiert wird.
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion erkundigt sich, ob innerhalb der Bundesregierung bereits eine fachliche Bewertung zu einer eventuellen Reduzierung des Steuersatzes vorliegt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Weiterhin wird gefragt, ob eine solche steuerliche Anpassung nach geltendem nationalem Recht und nach europäischem Recht zulässig wäre.
Bezug zur Tierärztegebührenordnung von 2022
Die Anfrage bezieht sich zudem auf die im Jahr 2022 in Kraft getretene Tierärztegebührenordnung und verlangt Auskünfte zu deren Auswirkungen im Zusammenhang mit einer möglichen Steuersenkung.
Verfahren und Fristen
Gemäß den parlamentarischen Richtlinien ist das zuständige Ministerium verpflichtet, innerhalb der festgelegten Frist eine schriftliche Stellungnahme zu erarbeiten.
Ausblick
Die erarbeiteten Antworten werden über den Pressedienst des Bundestages veröffentlicht und können zukünftige Diskussionen über die steuerliche Behandlung von veterinärmedizinischen Leistungen beeinflussen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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