Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 21. Oktober 2026 eine Kleine Anfrage (hib 849/2026) eingereicht, die sich mit der Staatsangehörigkeit von Opfern und Tatverdächtigen in Fällen von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall befasst.
Fragestellung der Anfrage
Die Anfrage zielt darauf ab, zu ermitteln, wie viele deutsche Opfer im vergangenen Jahr (2025) in den genannten Delikten erfasst wurden, an denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger beteiligt war. Gleichzeitig soll geklärt werden, wie viele nichtdeutsche Opfer im selben Zeitraum in Fällen registriert wurden, an denen mindestens ein deutscher Tatverdächtiger mitgewirkt hat.
Hintergrund der Datenlage
Statistische Erhebungen zu Sexualdelikten werden von den Polizeibehörden und dem Bundeskriminalamt geführt. Bisher liegen jedoch keine öffentlich zugänglichen aggregierten Zahlen vor, die eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit der Beteiligten ermöglichen.
Motivation der Fraktion
Laut einer Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden soll die Anfrage dazu dienen, mögliche Muster in der Beteiligung von Tatverdächtigen unterschiedlicher Herkunft zu identifizieren und damit Grundlagen für mögliche präventive Maßnahmen zu schaffen.
Verfahren im Bundestag
Nach Einreichung einer Kleinen Anfrage prüft die zuständige Ausschusssekretärin die Unterlagen und leitet sie an die zuständigen Behörden weiter. Die Antworten werden in der Regel innerhalb von sechs Wochen veröffentlicht.
Reaktionen und Ausblick
Die Anfrage hat bislang keine offizielle Rückmeldung von den betroffenen Behörden erhalten. Beobachter weisen darauf hin, dass die Ergebnisse der Anfrage Aufschluss darüber geben könnten, ob weitere statistische Erhebungen oder gesetzliche Anpassungen notwendig sind.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung