Hintergrund der Anfrage
Die AfD-Fraktion hat am 27. Mai 2026 eine Kleine Anfrage (Bezeichnung 21/6108) im Bundestag eingereicht. Sie bezieht sich auf die geplante unentgeltliche Übertragung des Gaskraftwerks der Industriekraftwerk Greifswald GmbH (IKG) in Lubmin an einen ukrainischen Kraftwerksbetreiber. Ziel der Anfrage ist die Klärung von Details zur Eigentümerstruktur und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Vorhabens.
Details zum Kraftwerk
Das betroffene Kraftwerk ist eine betriebsbereite Kraft-Wärme-Kopplungs‑Anlage, die von der IKG betrieben wird und in Lubmin am Ostseestrand steht. Die Anlage verfügt über einen erheblichen Sach- und Wiederbeschaffungswert und gilt als indirektes Bundesvermögen.
Geforderte Informationen zur Eigentümerstruktur
Die Abgeordneten verlangen Auskunft über die Höhe der Anteile der SEFE Securing Energy for Europe GmbH sowie der SEFE Energy GmbH am Stammkapital der IKG. Darüber hinaus soll geklärt werden, ob weitere Gesellschafter an der IKG beteiligt sind.
Rechte und Zustimmungen des Bundes
Weiterhin wird nach gesellschafterrechtlichen Rechten für die Bundesregierung gefragt, insbesondere nach möglichen Zustimmungsvorbehalten und nach den konkreten Beschlüssen, die zur unentgeltlichen Übertragung der Anlage gefasst wurden.
Bewertung durch die AfD-Fraktion
Die Fragesteller argumentieren, dass die unentgeltliche Abgabe einer betriebsbereiten CHP‑Anlage mit erheblichem Wert, die mittelbar Bundesvermögen ist, kaum mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, den Anforderungen an die Beteiligungsverwaltung des Bundes, einem wichtigen Bundesinteresse sowie den Veräußerungsregeln und dem Budgetrecht des Deutschen Bundestages vereinbar sei.
Reaktion der Bundesregierung
Bislang hat die Bundesregierung zu den gestellten Fragen keine Stellung genommen. Die weitere Bearbeitung der Anfrage erfolgt im regulären parlamentarischen Verfahren.
Weiteres Verfahren
Die Kleine Anfrage wird nun im Bundestag diskutiert, wobei die Abgeordneten weitere Auskünfte von den zuständigen Ministerien erwarten. Das Ergebnis kann Einfluss auf künftige Entscheidungen zur Veräußerung von Bundesvermögen haben.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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