DE: AfD-Fraktion stellt Kleine Anfragen zu Kriminalität an Hauptbahnhöfen

Hintergrund der Anfragen

Die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag hat im Februar 2026 mehrere Kleine Anfragen eingereicht, um detaillierte Daten zur Kriminalitätsentwicklung an ausgewählten Hauptbahnhöfen zu erhalten. Ziel ist es, ein umfassendes Bild über die Entwicklung von Gewaltdelikten, Eigentumsdelikten, Sexualdelikten sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittel‑ und Waffengesetz zu gewinnen.

Betroffene Bahnhöfe

Die Anfragen beziehen sich auf die Hauptbahnhöfe Freiburg (Breisgau), Mannheim, Karlsruhe, Ulm, Heidelberg, Stuttgart und den Bahnhof Ludwigsburg. Diese Stationen wurden aufgrund ihrer Größe und ihrer Bedeutung für den regionalen Personenverkehr ausgewählt.

Geforderte Delikttypen

Nach Angaben der Fraktion werden die Zahlen zu Gewalt‑, Eigentums‑ und Sexualdelikten sowie zu Verstößen gegen das Betäubungsmittel‑ und Waffengesetz erfragt. Die Daten sollen jeweils nach Art des Delikts getrennt ausgewiesen werden, um differenzierte Analysen zu ermöglichen.

Zeitraum und Zuständigkeit

Die Anfragen beziehen sich auf die Jahre 2024 und 2025. Die Erfassung der genannten Delikte erfolgt durch die Bundespolizei, die für die Sicherheit an den genannten Bahnhöfen zuständig ist. Die Fraktion verlangt die jeweiligen Jahreszahlen für beide Jahre separat.

Erwartete Auswertung

Nach Eingang der Antworten plant die Fraktion, die Daten zu prüfen und gegebenenfalls im parlamentarischen Kontext zu diskutieren. Ein möglicher Fokus könnte dabei auf Trends und Veränderungen im Vergleich zu Vorjahren liegen, um Handlungsbedarf zu identifizieren.

Relevanz für die Sicherheitspolitik

Die erfragten Informationen können Aufschluss darüber geben, inwieweit die aktuelle Sicherheitslage an zentralen Verkehrsknotenpunkten den Erwartungen entspricht. Sie könnten zudem als Grundlage für mögliche Anpassungen von Präventionsmaßnahmen dienen.

Veröffentlichung und Ansprechpartner

Der Pressetext wurde vom Deutschen Bundestag veröffentlicht. Verantwortlich für die Mitteilung ist Frank Bergmann (V.i.S.d.P.). Weitere Details können über die Pressestelle des Bundestags erfragt werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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