Im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage hat die AfD-Fraktion dem Bundesgesundheitsministerium Fragen zu einem spezifischen Konto der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestellt. Das betreffende Konto trägt die Nummer 07390 und ist in der amtlichen GKV‑Rechnungsstatistik unter „Sonstige Vergütungen an andere“ gelistet.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage, eingereicht unter dem Aktenzeichen 21/7073, richtet sich nach Angaben der Finanzkommission Gesundheit (FKG) auf die Behandlung von Vergütungen für externe Dritte, die als Teil der sachlichen Verwaltungsausgaben der GKV ausgewiesen werden.
Finanzielle Eckdaten zum Konto 07390
Laut der veröffentlichten Statistik für das Jahr 2024 wird für das Konto 07390 ein Betrag von rund 1,4 Milliarden Euro ausgewiesen. Dieser Posten ist dem Bereich der sonstigen Vergütungen zugeordnet und fließt in die Gesamtsumme der Verwaltungskosten ein.
Weitere Verwaltungskosten der GKV
Die Bruttoverwaltungskosten der GKV beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 15,97 Milliarden Euro. Nach Abzug nicht verwaltungsbezogener Positionen ergeben sich Nettoverwaltungskosten von etwa 12,6 Milliarden Euro.
Ziel der Anfrage
Die Abgeordneten der AfD-Fraktion fordern von der Bundesregierung detaillierte Informationen zum Aufbau, zu den Empfängern und zu den vertraglichen Grundlagen des Kontos 07390, um die Transparenz der Ausgaben zu prüfen.
Ausblick und weitere Schritte
Nach Eingang der Anfrage wird das Bundesgesundheitsministerium die geforderten Unterlagen prüfen und dem Parlament eine Antwort zukommen lassen. Die Ergebnisse könnten in zukünftigen Debatten über die Effizienz und Zielgenauigkeit der GKV‑Verwaltungsausgaben diskutiert werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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