Der Deutsche Bundestag hat am 6. Mai 2026 einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur stärkeren Transparenz im Berichtswesen über Ausländerkriminalität zur Tagesordnung des Plenums gestellt. Die Fraktion fordert, dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern bundeseinheitliche Standards für die Erfassung und Veröffentlichung von Daten zu Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund festlegt.
Geforderte Änderungen
Der Antrag sieht vor, dass künftig bei polizeilichen Erfassungen ein möglicher Migrationshintergrund deutscher Tatverdächtiger in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vermerkt wird. Zusätzlich soll die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen mit einer weiteren Nationalität als eigene Untergruppe ausgewiesen werden.
Veröffentlichung von Daten
Weiterhin wird verlangt, dass die Bundesregierung regelmäßig in den Pressemitteilungen der Polizeibehörden Angaben zu Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund veröffentlicht, sofern dadurch laufende Fahndungen nicht gefährdet werden.
Berechnung der Tatverdächtigenbelastungszahl
Die Fraktion beantragt, die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) – die Zahl ermittelter Tatverdächtiger pro 100 000 Einwohner des jeweiligen Bevölkerungsanteils, ohne Kinder unter acht Jahren – nicht nur für Deutsche und Nichtdeutsche, sondern auch für jede in Deutschland lebende nichtdeutsche Bevölkerungsgruppe gesondert zu ermitteln und in den PKS‑Berichten nach relevanten Kriminalitätsschlüsseln, insbesondere Gewaltkriminalität, auszuweisen.
Parlamentarischer Ablauf
Der Gesetzentwurf steht erstmals am Mittwochabend auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums und wird dort im Rahmen der regulären Beratungsprozesse diskutiert.
Aussagen der Fraktion
Die AfD-Fraktion erklärt, dass eine detailliertere Statistik notwendig sei, um die Öffentlichkeit umfassend über die Kriminalität im Zusammenhang mit Migration zu informieren und um eine evidenzbasierte Politik zu ermöglichen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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