Deutschland: AfD-Fraktion verlangt Kostendaten zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat in einer Kleinen Anfrage nach den finanziellen Belastungen gefragt, die den Kommunen durch den seit August 2026 schrittweise geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder entstehen.
Hintergrund des Rechtsanspruchs
Seit August 2026 besteht ein gesetzlich verankerter Anspruch, dass Grundschulkinder Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Ziel des Anspruchs ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Bildungsqualität zu erhöhen.
Details der Anfrage
In der Kleinen Anfrage mit dem Aktenzeichen 21/7586 fordert die Fraktion die Offenlegung der Entwicklung von Investitions- und Betriebskosten seit Einführung des Rechtsanspruchs. Zusätzlich wird erfragt, ob die Bundesregierung ihre bisherigen Kostenannahmen weiterhin für belastbar hält.
Reaktionen der Fraktion
Ein Sprecher der AfD-Fraktion erklärte, dass Transparenz über die Kostenentwicklung notwendig sei, um die Kommunen nicht unangemessen zu belasten. Die Fraktion will damit prüfen, ob die bisherigen Kalkulationen der Bundesregierung den realen Ausgaben entsprechen.
Stellungnahme der Bundesregierung
Bislang liegt von Seiten der Bundesregierung noch keine offizielle Rückmeldung zu den gestellten Fragen vor. Die Bundesregierung hatte in Vorjahren Schätzungen zu den zusätzlichen Ausgaben veröffentlicht, ohne jedoch detaillierte Zahlen zu den laufenden Betriebskosten zu nennen.
Finanzielle Auswirkungen auf Kommunen
Kommunen sehen sich durch den Rechtsanspruch mit zusätzlichen Investitionen in Infrastruktur und Personal konfrontiert. Die genauen Belastungen variieren je nach Größe und vorhandener Betreuungsstruktur, weshalb ein einheitlicher Überblick als wichtig erachtet wird.
Ausblick
Die im Rahmen der Kleinen Anfrage angeforderten Daten sollen dem Parlament ermöglichen, die finanzielle Tragfähigkeit des Ganztagsangebots zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen im Förderungsrahmen zu diskutieren. Eine weiterführende Debatte im Bundestag ist für die kommenden Sitzungswochen geplant.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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