Deutschland: Rampe für Tierhalter in der Grundsicherung
Die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 21. Juni eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, in der sie die Behandlung von Tierhaltung bei der Aufnahme von Hilfesuchenden nach dem SGB II (Bürgergeld) erfragt. Im Kern fragt die Fraktion, ob das Halten von Haustieren bei der Begutachtung von Leistungsansprüchen und bei der Arbeitsvermittlung als möglicher Hinderungsgrund berücksichtigt wird.
Inhalt der Anfrage
Die Anfrage umfasst mehrere Teilaspekte: zum einen die Frage, ob das Vorhandensein von Haustieren bei der Berechnung der Bedarfe im SGB II einbezogen wird, zum anderen ob die Tierhaltung bei der Zuordnung von Arbeitsplätzen in Teil‑ oder Vollzeit berücksichtigt wird. Die Fraktion fordert zudem Auskünfte darüber, inwiefern die Bundesagentur für Arbeit Leitlinien zur Tierhaltung bei der Vermittlung von Leistungsempfängern entwickelt hat.
Rechtlicher Rahmen
Im SGB II ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende geregelt, wobei die Bedarfsberechnung grundsätzlich die Lebenssituation des Antragstellers berücksichtigt. Bisher gibt es jedoch keine gesonderten Regelungen, die ausdrücklich die Haltung von Haustieren als Kostenfaktor oder als mögliche Belastung für die Arbeitsfähigkeit benennen.
Die Anfrage zielt darauf ab, mögliche Lücken in den bestehenden Regelungen aufzudecken und zu prüfen, ob eine Anpassung der Richtlinien notwendig ist, um die finanzielle Situation von Tierhaltern angemessen zu berücksichtigen.
Einige Experten weisen darauf hin, dass die Kosten für Tierhaltung, insbesondere für Hunde und Katzen, in Einzelfällen die finanzielle Belastung von Menschen in der Grundsicherung erhöhen können. Gleichzeitig könnten Tierhalter bei der Aufnahme von Arbeitsangeboten durch die Verantwortung für ihr Tier eingeschränkt sein.
Die Bundesregierung hat noch nicht öffentlich geantwortet. Nach den üblichen Fristen für Kleine Anfragen wird jedoch eine schriftliche Antwort erwartet, die Aufschluss darüber geben soll, ob und in welchem Umfang tierbezogene Aspekte in den bestehenden Verfahrensrichtlinien berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse der Anfrage könnten künftig Einfluss auf die Ausgestaltung von Hilfsprogrammen haben, insbesondere wenn sich herausstellt, dass die aktuelle Praxis die Bedürfnisse von Tierhaltern nicht ausreichend berücksichtigt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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