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AfD stellt Gesetzentwurf zur Abschaffung der Luftverkehrsteuer vor
AI GENERATED 19.06.2026 13:15 Wirtschaft und Finanzen

AfD stellt Gesetzentwurf zur Abschaffung der Luftverkehrsteuer vor

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Juni 2026 einen Gesetzentwurf der AfD‑Fraktion erhalten, der die Abschaffung der Luftverkehrsteuer fĂĽr alle PassagierflĂĽge von deutschen Flughäfen vorsieht. Hintergrund der Luftverkehrsteuer…

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Juni 2026 einen Gesetzentwurf der AfD‑Fraktion erhalten, der die Abschaffung der Luftverkehrsteuer für alle Passagierflüge von deutschen Flughäfen vorsieht.

Hintergrund der Luftverkehrsteuer

Die derzeitige Luftverkehrsteuer wird von der Bundesregierung für jeden Passagierflug erhoben, der von einem deutschen Flughafen startet. Nach Angaben der AfD‑Fraktion führe diese Steuer zu einem einseitigen Wettbewerbsnachteil für deutsche Fluggesellschaften, weil sie die Gesamtkosten im Vergleich zu ausländischen Anbietern erhöhe.

Argumente der AfD

Die Fraktion betont, dass das deutsche Luftverkehrsangebot im Jahr 2025 nur 89 % des Vorkrisenniveaus erreichte, während die europäische Luftfahrt insgesamt wachse. Als Hauptgrund nenne die AfD überhöhte Standortkosten, zu denen auch die Luftverkehrsteuer gehöre.

Einfluss der Kerosinkrise

Weiterhin wird auf die „Kerosinkrise“ verwiesen, die laut AfD‑Fraktion durch den Iran‑Krieg verschärft sei. Die steigenden Treibstoffpreise würden die finanziellen Belastungen für deutsche Fluggesellschaften erhöhen und ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen.

Mögliche Folgen für die Luftfahrtbranche

Laut den vorgelegten Unterlagen könnten deutsche Fluggesellschaften wie die Lufthansa in einen globalen Bieterwettbewerb um knappe Reserven geraten. Die AfD warnt vor einer möglichen Abwanderung von Kunden zu US‑ oder Asien‑Konkurrenten, wenn die Steuer nicht aufgehoben werde.

Parlamentarischer Ablauf

Der Gesetzentwurf wird nun im zuständigen Ausschuss geprüft. Bislang habe keine andere Fraktion öffentlich Stellung genommen, und ein genauer Termin für die erste Lesung sei noch nicht festgelegt.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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