Deutschland: AfD stellt Kleine Anfrage zu Geldwäscherisiken der geplanten EU Inc.
Am 6. Juli 2026 hat die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (hib 553/2026) eingereicht, in der sie die Bundesregierung nach geldwäscherechtlichen Prüfungen zur geplanten europäischen Gesellschaftsform „EU Inc.“ fragt. Die Anfrage zielt darauf ab, mögliche Risiken für die Geldwäscheprävention und Transparenz zu ermitteln.
Hintergrund der geplanten EU Inc.
Im März 2026 hat die EU‑Kommission die neue Gesellschaftsform „EU Inc.“ als 28. rechtliche Einheit vorgeschlagen. Ziel sei es, grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen zu vereinfachen, wobei die konkrete Ausgestaltung noch nicht abschließend beschlossen ist.
Anliegen der AfD‑Fraktion
Die Abgeordneten fordern Auskunft darüber, ob seit Vorlage des Kommissionsvorschlags Prüfungen zu geldwäscherechtlichen Risiken durchgeführt wurden und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden. Weiterhin soll geklärt werden, ob die EU Inc. nach Ansicht der Bundesregierung die Nutzung von Briefkastengesellschaften, Strohmannkonstruktionen oder ähnlichen Verschleierungsstrukturen begünstigen könnte.
PrĂĽfungen der Bundesregierung
Die Bundesregierung wird im Rahmen der Anfrage gebeten, sämtliche Analysen und Bewertungen zu den genannten Risiken offenzulegen. Bisherige interne Untersuchungen, soweit sie vorliegen, sollen dem Parlament präsentiert werden, um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen.
Bewertung möglicher Risiken
Nach Angaben des zuständigen Ministeriums könnten unzureichende Transparenzmechanismen bei der EU Inc. das Risiko von Geldwäsche erhöhen, insbesondere wenn die Gesellschaftsform leicht für Briefkastengesellschaften oder Strohmannkonstruktionen genutzt werden kann. Die AfD‑Fraktion betont, dass klare Vorgaben zur Identifizierung von Eigentümern erforderlich seien.
Weitere Schritte im Parlament
Nach Eingang der Antwort der Bundesregierung plant die AfD‑Fraktion, die Ergebnisse in einer Plenardebatte zu erörtern und gegebenenfalls weitere parlamentarische Initiativen zu starten, um gesetzliche Lücken zu schließen.
Reaktion und Stellungnahme
Ein Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erklärte, dass die Bundesregierung die Geldwäscheprävention als zentrale Priorität ansieht und die Analyse der EU Inc. im Einklang mit bestehenden EU‑Vorschriften prüfe. Konkrete Ergebnisse würden im Rahmen der Anfrage mitgeteilt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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