Am 27. April 2026 hat die AfD‑Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage zum Thema Sicherheitsrisiken bei cloudbasierten IT‑Lösungen gestellt. Sie richtet Fragen an die Bundesregierung bezüglich möglicher Gefahren für die digitale Souveränität und den Schutz sensibler behördlicher Kommunikation.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage trägt die Kennzeichnung 21/5573 und bezieht sich auf den Einsatz von Kommunikations‑ und Kollaborationsdiensten aus Drittstaaten, etwa Videokonferenzplattformen, in der öffentlichen Verwaltung.
Ziele und Fragestellungen
Die Fraktion will klären, inwieweit die Bundesregierung Risiken identifiziert, welche Maßnahmen zur Risikobewertung vorgesehen sind und ob es Vorgaben für die Auswahl von Anbietern gibt.
Reaktion der Bundesregierung
Bisher liegt keine offizielle Antwort der Bundesregierung vor, wie die Quelle des Deutschen Bundestages ausweist.
Technologischer Kontext
Cloudbasierte Dienste werden zunehmend in Behörden eingesetzt, um Arbeitsabläufe zu digitalisieren, was gleichzeitig Fragen nach Datenhoheit und Schutz vor ausländischer Überwachung aufwirft.
Rechtlicher Rahmen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt Empfehlungen für den sicheren Einsatz von Cloud‑Diensten, während das Gesetz zur IT‑Sicherheit Vorgaben für kritische Infrastrukturen enthält.
Weitere parlamentarische Schritte
Die Kleine Anfrage ermöglicht dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung, die Unterlagen zu prüfen und gegebenenfalls eine parlamentarische Debatte anzustoßen.
Ausblick der Experten
IT‑Sicherheitsexperten betonen die Notwendigkeit, klare Vorgaben für die Nutzung ausländischer Cloud‑Anbieter zu schaffen, um die digitale Souveränität zu wahren.
Schlussbemerkung
Die Anfrage verdeutlicht die anhaltende Debatte im Bundestag über die Balance zwischen Effizienzsteigerung durch Cloud‑Technologien und dem Schutz staatlicher Kommunikationsdaten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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