Der Bundestag hat am 3. August 2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion erhalten, in der nach der Höhe der Bundesmittel für das Medienunternehmen CORRECTIV sowie nach den Kriterien staatlicher Förderungen im journalistischen Bereich gefragt wird.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion bezieht sich auf das Dokument 21/7448 und verlangt Auskunft darüber, welche Beträge CORRECTIV in den vergangenen fünf Jahren aus Bundesmitteln erhalten hat.
Kernfragen der AfD
Weiterhin soll geklärt werden, ob CORRECTIV mit Mitteln aus projektbezogenen Bundesförderungen Mitarbeiter aus dem journalistisch‑redaktionellen Bereich bezahlt, die gleichzeitig nicht geförderte Tätigkeiten ausüben.
Rechtlicher Kontext
Die Anfrage thematisiert die Vereinbarkeit solcher Förderungen mit dem Gebot der Staatsferne und dem Neutralitätsgrundsatz sowie die Kriterien für die Förderung privater Medien.
Bezug zu gerichtlichen Entscheidungen
Unter Hinweis auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin vom März 2026 zur Berichterstattung über das sogenannte „Potsdamer Treffen“ fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung CORRECTIV weiterhin als vertrauenswürdigen Förderempfänger betrachtet und ob eine Einstellung oder Rückforderung von Fördermitteln geprüft wird.
Erwartete Antwort und Folgen
Die Bundesregierung muss gemäß den Geschäftsordnungen des Bundestags innerhalb der festgelegten Frist auf die Kleine Anfrage reagieren. Das Ergebnis könnte Auswirkungen auf zukünftige Finanzierungen von unabhängigen, gemeinnützigen Medienorganisationen haben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag,
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