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AI GENERATED 05.02.2026 • 16:38 Wirtschaft & Finanzen

AfD stellt Kleine Anfrage zur Förderung von Wasserstoff- und PtX-Projekten im Ausland

Der Deutsche Bundestag hat am 5. Februar 2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion erhalten, die die Förderung von Wasserstoff‑ und Power‑to‑X‑Projekten im Ausland thematisiert. Die Anfrage richtet sich an die Bundesregierung und verlangt Auskünfte über finanzielle Mittel und wirtschaftliche Auswirkungen.

Hintergrund der Anfrage

Unter der Nummer 21/3810 fordert die Fraktion detaillierte Informationen darüber, welche Mittel seit dem Jahr 2020 für Projekte zur Förderung der Wasserstofftechnik und zur Speicherung von Stromüberschüssen bereitgestellt wurden. Dabei werden insbesondere Vorhaben im Bereich Solar‑, Wind‑ und Wasserkraft berücksichtigt.

Finanzielle Aspekte

Die Bundesregierung soll angeben, in welcher Höhe Fördergelder für ausländische Wasserstoff‑ und PtX‑Projekte ausgegeben wurden. Die Abfrage umfasst sowohl direkte Zuschüsse als auch indirekte Unterstützungsinstrumente, die seit 2020 zum Einsatz kamen.

Beschäftigungseffekte

Weiterhin wird erfragt, welche Beschäftigungseffekte die Bundesregierung durch die Auslandsförderung für inländische Wertschöpfungsketten erwartet. Die Fraktion will damit mögliche Auswirkungen auf Arbeitsplätze in der deutschen Wasserstoffindustrie prüfen.

Bedeutung von Wasserstoff‑ und PtX‑Technologien

Wasserstoff gilt als Schlüsseltechnologie für die Dekarbonisierung des Energiesektors. Power‑to‑X‑Verfahren ermöglichen die Umwandlung von überschüssigem erneuerbarem Strom in speicherbare Energieträger, was die Versorgungssicherheit stärken kann.

Reaktionen der Bundesregierung

Ein Sprecher der Bundesregierung hat erklärt, dass die Anfrage sorgfältig geprüft und die gewünschten Auskünfte zeitnah bereitgestellt werden. Gleichzeitig betont die Regierung, dass die internationale Zusammenarbeit bei Wasserstoffprojekten ein wichtiger Baustein der Klimapolitik sei.

Verfahren und weitere Schritte

Nach Eingang der Anfrage hat der Bundestag eine Frist von vier Wochen für die Beantwortung festgelegt. Die erhaltenen Informationen werden im Parlament veröffentlicht und können von allen Abgeordneten eingesehen werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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