Deutschland: AfD stellt Kleine Anfrage zur geplanten EU‑Gesellschaft „28. Regime“
Hintergrund der Anfrage
Der Deutsche Bundestag hat am 27.08.2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion erhalten, in der nach der Haltung der Bundesregierung zu einem geplanten zusätzlichen europäischen Rechtsrahmen für Unternehmen gefragt wird. Der Gesetzentwurf trägt den Arbeitstitel „28. Regime“ und wird von Befürwortern als EU‑Inc. bezeichnet.
Geplanter Rechtsrahmen
Nach Angaben der anfragenden Fraktion soll das neue Regelwerk europäische Unternehmen stärker vereinheitlichen. Ziel sei die Schaffung einer einheitlichen Rechtsform, die über nationale Grenzen hinweg gelten soll. Die Bundesregierung wird um eine Stellungnahme zu den konkreten Inhalten gebeten.
Auswirkungen auf deutsches Gesellschaftsrecht
Die Anfrage thematisiert mögliche Folgen für das deutsche Gesellschaftsrecht, insbesondere für den Mittelstand. Es wird erörtert, inwieweit nationale Gesetzgebungsspielräume durch das EU‑Projekt eingeschränkt werden könnten. Der Gesetzgeber solle prüfen, ob Anpassungen nötig sind, um Wettbewerbsfähigkeit und Rechtssicherheit zu wahren.
Verfassungs‑ und Wirtschaftsbedenken
Die AfD‑Fraktion warnt, dass mit dem Projekt „fundamentale verfassungs‑, wirtschafts‑ und ordnungspolitische Probleme“ verbunden seien. Diese Einschätzung wird als Kritikpunkt in die Anfrage aufgenommen, ohne dass ein konkretes Urteil des Parlaments vorliegt.
Weitere Themenfelder
Zusätzlich werden Fragen zu Gläubigerschutz, Geldwäscheprävention und dem deutschen System der präventiven Rechtspflege gestellt. Die Fraktion verlangt Auskünfte darüber, wie das geplante EU‑Regime mit bestehenden deutschen Regelungen in diesen Bereichen interagieren würde.
Erwartetes Verfahren
Die Bundesregierung hat laut parlamentarischer Geschäftsordnung bis zum Ablauf der laufenden Legislaturperiode eine schriftliche Antwort zu erarbeiten. Das Ergebnis soll im Plenum diskutiert und gegebenenfalls weiterverfolgt werden.
Einordnung in den europäischen Kontext
Der geplante Rechtsrahmen ist Teil einer breiteren Initiative der Europäischen Union, Unternehmensrecht zu harmonisieren. Beobachter sehen darin einen Schritt zur Stärkung des Binnenmarktes, während Kritiker mögliche Eingriffe in nationale Rechtsordnungen betonen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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