Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage (21/7504) richtet sich an die Bundesregierung und erkundigt sich nach den Erkenntnissen zur batteriegestützten Überbrückungsdauer von Mobilfunkstandorten sowie nach der Verfügbarkeit stationärer oder mobiler Notstromversorgung an diesen Standorten.
Erwartete Maßnahmen der Bundesnetzagentur
Weiterhin wird gefragt, welche Maßnahmen die Bundesnetzagentur seit dem Jahr 2025 ergriffen oder vorbereitet hat, um die Mindestbetriebsfähigkeit von Mobilfunkstandorten zu erfassen, zu bewerten und sicherzustellen. Die Behörde hatte bereits angekündigt, die Resilienz von kritischen Kommunikationsinfrastrukturen stärker in die Lizenzvergabe zu integrieren.
Weitere Entwicklungen
Laut Angaben der Bundesnetzagentur wurden im Jahr 2025 Pilotprojekte für mobile Notstromaggregate gestartet, die insbesondere ländliche Regionen mit schwächerer Netzabdeckung adressieren sollen. Das Bundesministerium des Innern wurde gebeten, technische Bewertungen zu Batteriekapazitäten und Einsatzstrategien vorzulegen.
Die AfD‑Fraktion betont, dass eine zuverlässige Mobilkommunikation für Einsatzkräfte und die Bevölkerung während Stromausfällen von zentraler Bedeutung sei. Die Anfrage wird im zuständigen Ausschuss diskutiert, und eine Antwort wird innerhalb der gesetzlichen Frist erwartet.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung könnte zukünftige regulatorische Anpassungen im Bereich der Telekommunikations‑Resilienz beeinflussen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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