Deutschland: Kleine Anfrage zur zivilen Weiterverwendung von Soldaten
Eine Kleine Anfrage (21/8142) wurde am 30.09.2026 von der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag eingereicht. Die Anfrage richtet sich an die Bundesregierung und bezieht sich auf die zivile Weiterverwendung von einsatzgeschädigten Soldaten sowie auf die Einrichtung von Inklusions‑Dienstposten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
Hintergrund des Gesetzes
Das Einsatz‑Weiterverwendungsgesetz von 2025 sah vor, die zivile Weiterverwendung von Soldaten von deren altersbedingten Beschränkungen zu entkoppeln. Ziel war es, den Übergang in das zivile Berufsleben zu erleichtern und die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte zu erhalten.
Inhalt der Anfrage
Die AfD-Fraktion verlangt von der Bundesregierung eine Auskunft darüber, welche konkreten Folgerungen bislang aus der Evaluierung dieses Gesetzes gezogen wurden. Insbesondere wird nach den bisherigen Ergebnissen zur empfohlenen Entkopplung und zu geplanten Inklusions‑Dienstposten gefragt.
Reaktion der Bundesregierung
Nach gängigen Verfahren wird die Bundesregierung die Anfrage prüfen und innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist eine schriftliche Antwort an den anfragenden Abgeordneten übermitteln. Die Antwort wird anschließend im parlamentarischen Informationssystem veröffentlicht.
Veröffentlichung und weitere Schritte
Die Anfrage sowie die zu erwartende Antwort wurden von der Pressestelle des Deutschen Bundestages (hib) dokumentiert. Weitere Informationen können über die offizielle Pressemitteilung des Parlaments eingesehen werden.
Ausblick
Die Ergebnisse der Evaluierung könnten Einfluss auf künftige Gesetzesänderungen im Bereich der Personalpolitik des Verteidigungsministeriums haben und damit die Rahmenbedingungen für die berufliche Integration von Soldaten nachhaltig verändern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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