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AfD stellt Kleine Anfrage zur Zwischenbilanz des Drogenbeauftragten
AI GENERATED 29.06.2026 15:25 Politik und Gesellschaft

AfD stellt Kleine Anfrage zur Zwischenbilanz des Drogenbeauftragten

Eine Kleine Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag eingereicht, um eine Zwischenbilanz des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen…

Eine Kleine Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag eingereicht, um eine Zwischenbilanz des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen zu erhalten. Die Anfrage trägt die Kennzeichnung 21/6638 und wurde am 29.06.2026 veröffentlicht.

Hintergrund der Anfrage

Der Beauftragte für Sucht- und Drogenfragen koordiniert die Bundespolitik im Bereich Prävention, Therapie und Schadensminimierung. Im Zuge einer kürzlich veröffentlichten Zwischenbilanz soll das Parlament die aktuelle Lage und die Nutzung von Ressourcen prüfen.

Geforderte Informationen

Die Fraktion verlangt Auskunft über die Anzahl der verfügbaren Planstellen im Amt, über die Inanspruchnahme externer Dienstleister sowie über die Termine und Inhalte von Treffen des Drogenbeauftragten mit Vertretern anderer Bundesbehörden.

Verfahren und Fristen

Eine Kleine Anfrage ist ein parlamentarisches Instrument, das die Bundesregierung verpflichtet, innerhalb von vier Wochen schriftlich zu antworten. Die eingereichten Unterlagen können vom Ausschuss für Gesundheit geprüft werden.

Reaktionen im Parlament

Bisher liegen keine öffentlichen Stellungnahmen anderer Fraktionen zu der Anfrage vor. Die Redaktion des Parlamentsnachrichtendienstes hat die Mitteilung am 29.06.2026 veröffentlicht.

Bedeutung für die Drogenpolitik

Die erbetenen Auskünfte sollen Transparenz über die personelle Ausstattung und externe Zusammenarbeit des Amtes schaffen und damit eine Grundlage für künftige politische Entscheidungen bieten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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