Afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusagen: Status und Perspektiven
Die Bundesregierung wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wegen rund 1.700 afghanischer Staatsangehöriger, die in Pakistan auf eine Ausreise warten, befragt. Die Betroffenen besitzen bereits Aufnahmezusagen für Deutschland, jedoch ist die Ausreise bislang nicht erfolgt.
Hintergrund der Anfrage
In einer Kleinen Anfrage mit dem Aktenzeichen 21/3435 fordert die Fraktion Auskunft über den aktuellen Stand der humanitären Aufnahmen und die geplanten Maßnahmen für die betroffenen Personen. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass Pakistan Deutschland eine Frist bis zum 31. Dezember 2025 für die Bearbeitung und Ausreise gesetzt habe.
Zahl der betroffenen Personen
Nach Angaben des Bundestags befinden sich weiterhin rund 1.700 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusagen in Pakistan. Diese Zahl umfasst Personen, die bereits eine verbindliche Zusage erhalten haben, jedoch noch keinen Reisepass oder ein Visum besitzen.
Erfragte Maßnahmen
Die Fraktion möchte wissen, ob die Bundesregierung Gespräche über eine mögliche Fristverlängerung mit Pakistan führt, welche Schutz- und Unterstützungsangebote für das Jahr 2025 und darüber hinaus geplant sind und ob eine (Zwischen‑)Evakuierung in Drittstaaten in Betracht gezogen wird.
Reaktion der Bundesregierung
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung liegt keine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung vor. Die zuständige Behörde hat jedoch angekündigt, die Situation eng zu beobachten und mögliche Optionen zu prüfen.
Ausblick
Die weitere Entwicklung hängt von den Verhandlungen zwischen Deutschland und Pakistan sowie von den administrativen Abläufen für die Ausstellung von Reisedokumenten ab. Sollte die gesetzte Frist ohne Lösung verstrichen sein, könnten alternative Evakuierungswege oder eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigungen erforderlich werden.
Zusammenfassung
Die Kleine Anfrage verdeutlicht den Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung, um die humanitäre Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger zu sichern und klare Perspektiven für deren Ausreise zu schaffen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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