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Alkoholische Getränke auf Flügen der Flugbereitschaft unterliegen allgemeinen Vergabevorschriften
AI GENERATED 02.09.2026 15:06 Recht, Staat und Institutionen

Alkoholische Getränke auf Flügen der Flugbereitschaft unterliegen allgemeinen Vergabevorschriften

Deutschland: Beschaffung alkoholischer Getränke für FlugbereitschaftRechtsgrundlage der BeschaffungFür Flüge der Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums gelten dieselben Vergabe‑ und Beschaffungsvorschriften wie für Lebensmittel, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf…

Deutschland: Beschaffung alkoholischer Getränke für Flugbereitschaft

Rechtsgrundlage der Beschaffung

Für Flüge der Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums gelten dieselben Vergabe‑ und Beschaffungsvorschriften wie für Lebensmittel, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion mitteilte.

Fehlende interne Vorgaben

Interne Richtlinien, Dienstanweisungen oder Verwaltungsvorschriften für den Umgang mit alkoholischen Getränken auf diesen Flügen existieren demnach nicht; die Praxis orientiere sich an den Gepflogenheiten der zivilen Luftfahrt.

Kosten und Erstattung

Die Kosten für Mahlzeiten und Getränke werden von den Anforderungsberechtigten und deren Begleitungen gemäß den Richtlinien für den Einsatz der Flugbereitschaft zur Beförderung von Personen aus dem politischen und parlamentarischen Bereich erstattet. Die Bundesregierung machte keine Angaben zu den jährlichen Gesamtkosten für alkoholische Getränke auf Regierungsflügen für die Jahre 2021 bis 2025.

Antwort der Bundesregierung

Eine detaillierte Antwort wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass der Aufwand für die Beantwortung als unzumutbar bewertet wurde. In diesem Zusammenhang verwies die Bundesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit stehe. Die Kleine Anfrage wurde unter den Nummern 21/7049 und 21/7639 im Parlament registriert; die Antwort erfolgte am 2. September 2026.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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