Kernpunkte der Reform
Die Bundesregierung hat im Bundeskabinett eine Novelle des Aufstiegs-BAföG beschlossen, die ab Januar 2025 in Kraft treten soll. Ziel ist, die finanzielle Unterstützung für berufliche Aufstiegsfortbildungen zu erhöhen und die Rahmenbedingungen zu vereinfachen. Das Gesetz soll am 1. August 2027 wirksam werden.
Erhöhte Förderhöhen
Der maximale Gesamtbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben. Für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten steigt die Obergrenze von 2.000 Euro auf 4.000 Euro. Zudem wird bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung der Darlehensanteil, der bislang zu 50 % erlassen wurde, auf 60 % erhöht.
Entlastung durch ArbeitgeberzuschĂĽsse
Leistungen von Arbeitgebern, die Zuschüsse zu den Fortbildungskosten ihrer Angestellten gewähren, werden künftig nicht mehr auf die Förderung angerechnet. Damit fließen diese Mittel vollständig den Teilnehmern zu und erhöhen die Nettoförderung.
Zusätzlicher Kinderbetreuungszuschlag
Alleinerziehende, die eine Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahme absolvieren, erhalten künftig einen höheren Kinderbetreuungszuschlag: 160 Euro pro Monat und Kind statt bisher 150 Euro.
Finanzierungsanteile und Zielsetzung
Die Kosten des Aufstiegs-BAföG werden zu 78 % vom Bund und zu 22 % von den Ländern getragen. Mit den Änderungen will die Bundesregierung die höherqualifizierende Berufsbildung stärken und die Fachkräftegewinnung unterstützen. Durch die Streichung der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen wird zudem der Vollzug der Förderung entlastet.
Ausblick
Das überarbeitete Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt künftig mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Kombination aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und zinsgünstigen Darlehen soll die finanzielle Belastung für Teilnehmer weiter reduzieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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