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Ausschuss beschließt Gesetz zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge
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AI GENERATED 22.04.2026 • 20:45 Wirtschaft und Finanzen

Ausschuss beschließt Gesetz zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge

Deutschland: Ausschuss beschließt Gesetz zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge

Kernbeschluss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge mit Änderungen angenommen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten dafür, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten. Der Entwurf wird am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung gestellt.

Ziele des Gesetzes

Das Vorhaben soll Beschaffungsverfahren vereinfachen, digitalisieren und entbürokratisieren. Dabei werden höhere Wertgrenzen für Direktvergaben bis zu 50 000 Euro eingeführt und Nachweispflichten reduziert, um insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Start‑ups bessere Bedingungen zu bieten.

Wesentliche Änderungen

Der Gesetzentwurf beinhaltet Anpassungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und weiteren relevanten Regelwerken. Neben der Erhöhung der Direktvergabe‑Grenze werden Vorgaben ergänzt, die bei der Auftragsvergabe mittelständische Interessen stärker berücksichtigen und Auftraggeber verpflichten, bei Unteraufträgen die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen zu wahren.

Entstehungsgeschichte

Der Entwurf war monatelang im parlamentarischen Verfahren blockiert; ursprünglich war eine Abstimmung für Anfang 2026 geplant. Nach einer öffentlichen Anhörung am 10. November 2025 entstand Streit um die Flexibilisierung des Losgrundsatzes, wobei insbesondere die Bauindustrie und kommunale Spitzenverbände das bisherige Verfahren als zeitaufwendig und kompliziert kritisierten.

Ergänzende Maßnahmen

Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurden zusätzliche Förderungen für den Mittelstand integriert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Gesamtvergaben Auftragnehmer verpflichtet werden können, bei Unteraufträgen die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen besonders zu berücksichtigen.

Umsetzung des Sondervermögens

Im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wird die beschleunigte Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) vorgesehen, um einen pragmatischen und schnellen Mitteleinsatz zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die nationale Reform des Vergaberechts die EU‑weiten Local‑Content‑Requirements im Industrial Accelerator Act begleiten, um „Gold‑plating“ zu vermeiden und die strategische Wertschöpfung in Deutschland zu sichern.

Reaktionen der Fraktionen

Die Koalitionsfraktionen lobten die Einigung über ein Verfahren, das die Mittel aus dem Sondervermögen vereinfachte. Die AfD‑Fraktion kritisierte, dass die Ziele des Bürokratieabbaus nicht erreicht würden und mittelständische Unternehmen nicht profitieren würden. Vertreter der Grünen bemängelten, dass das Gesetz keine verbindlichen Vorgaben für die Nutzung von grünem Stahl enthielte, während die Linke das Vorhaben als Deregulierung in Milliardenhöhe bezeichnete und mehr staatliche Einflussnahme forderte.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Übertragung

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