Deutschland: Ausschuss für Arbeit und Soziales hört Gesetzentwurf zur Behindertengleichstellung öffentlich
Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf
Am Montag, den 22. Juni 2026, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (21/5140) durchgeführt. Die Sitzung dauerte eineinhalb Stunden und stand im Mittelpunkt der parlamentarischen Diskussion über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Im Rahmen der Anhörung wurden zudem Anträge mehrerer Fraktionen erörtert, die ergänzende Maßnahmen zu dem Gesetzentwurf fordern.
Fraktionsanträge im Fokus
Die AfD‑Fraktion stellte den Antrag „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668) vor. Ziel sei, den bürokratischen Aufwand bei der Anerkennung von Assistenzhunden zu reduzieren und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte den Antrag „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ (21/5335) vor. Der Fokus liege auf der konsequenten Umsetzung von Barrierefreiheitsstandards, um eine inklusive Gesellschaft zu fördern.
Die Fraktion Die Linke brachte den Antrag „UN‑Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen“ (21/5569) ein. Darin wird gefordert, die Vorgaben der UN‑Behindertenrechtskonvention vollständig in nationales Recht zu integrieren.
Aufgabenfeld des Ausschusses
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales bearbeitet zentrale Politikbereiche wie Renten, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenförderung und die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Die aktuellen Diskussionen spiegeln die wachsende Bedeutung dieser Themen für die Gesetzgebung wider.
Zusammensetzung und Ablauf
Dem Ausschuss gehören 42 Mitglieder an, die aus den verschiedenen Fraktionen des Bundestages stammen. Die öffentliche Anhörung ermöglichte es sowohl Parlamentariern als auch interessierten Bürgern, die vorgestellten Positionen nachzuvollziehen.
Nach Abschluss der Anhörung wird das Ergebnis in den weiteren Gesetzgebungsprozess einfließen. Der Gesetzentwurf 21/5140 bleibt damit ein zentrales Element der parlamentarischen Arbeit im Bereich Sozialpolitik.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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