Deutschland: Ausschuss für Tourismus lehnt Grünen-Antrag zur verpflichtenden Schlichtung ab
Entscheidung im Ausschuss
Am Mittwoch hat der Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, der Reiseveranstalter verpflichten sollte, Reisenden im Streitfall eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten.
Abstimmungsergebnis
In der von der Vorsitzenden Anja Karliczek (CDU) geleiteten Sitzung stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD gegen den Antrag, während die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dafür votierten.
Begründung der Befürworter
Die Grünen betonten, dass Schlichtungsstellen im Luftverkehr bereits erfolgreich funktionieren, Gerichtsverfahren reduzieren und die Kundenbindung stärken könnten. Sie verwiesen auf positive Erfahrungen und forderten eine analoge Rechtsgrundlage für den Reisemarkt.
Einwände der Gegner
Die CDU/CSU erklärte, dass Schlichtungsstellen grundsätzlich ein gutes Instrument seien, jedoch kein Zwang nötig sei. Die AfD warnte vor höheren Verwaltungskosten, insbesondere für kleinere Unternehmen, und befürwortete freiwillige Lösungen. Die SPD betonte, dass Freiwilligkeit Bürokratieabbau ermögliche und nicht umgekehrt.
Statistik zur Schlichtungsstelle Reise und Verkehr
Nach Angaben der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr sind im vergangenen Jahr 42.000 Anträge eingegangen, bei einer Einigungsquote von 88 Prozent. Derzeit sind 13 Reiseveranstalter Mitglied der Schlichtungsstelle.
Inhalt des Antrags
Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Schlichtungsverfahren vor, die analog zu den Regelungen im Luftverkehr (§§ 57‑57c LuftVG) gestaltet ist und dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023 folgt. Zusätzlich soll eine Informationspflicht für Reisende über alternative Schlichtungsangebote durch die Anbieter eingeführt werden.
Ausblick
Die Ablehnung im Ausschuss bedeutet, dass die aktuelle Gesetzesinitiative nicht weiterverfolgt wird. Die Diskussion über freiwillige Schlichtungsangebote und mögliche zukünftige Regulierungen bleibt jedoch bestehen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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