Deutschland: Ausschuss lehnt Gesetzentwurf zur Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum ab
Beschluss des Ausschusses
Im Berliner Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen wurde am 7. Oktober 2026 ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Nutzung leerstehender Büroflächen als Wohnraum abgelehnt.
Stimmverteilung
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD stimmten gegen den Antrag, während die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dafür votierten.
Argumentation der Grünen
Die Grünen führten an, dass die aktuelle Wohnungskrise weiter eskaliere und dass neue Bauvorhaben aus klimapolitischen Gründen kaum realisierbar seien. Sie schlugen vor, aus den rund 12,5 Millionen Quadratmetern ungenutzter Büroflächen potenziell 350 000 Wohnungen zu schaffen – insbesondere für Studenten, Lehrlinge und für kurzzeitige Vermietungen – und forderten eine steuerliche Gleichstellung von leerstehenden Bürogebäuden.
Stellungnahme von CDU/CSU
Die CDU/CSU erklärte, dass die Umwandlung von Büroräumen in Wohnraum zwar prinzipiell möglich sei, die dafür entstehenden Kosten jedoch in vielen Fällen die Vermietung unrentabel mache. Sie warnte zudem davor, Wohnungsbau und Gewerbe gegeneinander auszuspielen.
Position der AfD
Die AfD kritisierte den Gesetzentwurf als weiteres Beispiel für „grüne Rezepte“ – mehr Steuern, mehr Verbote und mehr staatliche Kontrolle. Sie betonte, dass Bürogebäude selten zu Wohnungen umgebaut würden, weil Bürokratie und hohe Kosten hemmend wirken.
Bewertung durch SPD und Die Linke
Die SPD bezeichnete den Antrag als prinzipiell begrüßenswert, verwies jedoch auf bereits bestehende Instrumente wie den Bau‑Turbo und das Programm „Gewerbe zu Wohnen“, die weiter genutzt werden sollten. Die Linke wies darauf hin, dass in den größten Städten Deutschlands ein Leerstand von zwölf Prozent bei Büroflächen bestehe und kritisierte die aktuelle Nutzung als nicht marktorientiert.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Musterbauordnung zu einer Umbauordnung weiterzuentwickeln, um die Umwandlung leerstehender Büro‑ und Gewerbeflächen zu erleichtern. Zusätzlich soll die finanzielle Attraktivität solcher Umbauten durch Bundesmittel erhöht und eine mögliche Anpassung des Grundsteuergesetzes geprüft werden, um für dauerhaft leerstehende Gebäude einen gesonderten Hebesatz zu ermöglichen.
Gesamtzusammenhang
Der Ausschuss betonte, dass die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten und die steigenden Mietpreise ein Handeln erforderten, gleichzeitig jedoch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Umbauten sorgfältig geprüft werden müssten, um eine nachhaltige Kosten‑Nutzen‑Bilanz zu gewährleisten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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