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Ausschuss lehnt vier Anträge von AfD und Grünen ab
AI GENERATED 23.04.2026 16:15 Politik und Gesellschaft

Ausschuss lehnt vier Anträge von AfD und Grünen ab

Im parlamentarischen Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wurden am Mittwoch vier Anträge abgelehnt. Zwei Anträge stammten von der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) und zwei von…

Im parlamentarischen Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wurden am Mittwoch vier Anträge abgelehnt. Zwei Anträge stammten von der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) und zwei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abstimmungen fielen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Anträge der AfD, während die Anträge der Grünen von allen Fraktionen außer der Linken abgelehnt wurden; die Linke enthielt sich.

AfD-Anträge

Der erste AfD-Antrag (21/383) mit dem Titel „Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren“ forderte unter anderem eine verpflichtende Ernährungsbildung von der Grundschule bis zum Gymnasium. Der zweite AfD-Antrag (21/3834) mit dem Titel „Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz“ verlangte, dass Produkte aus Fleischimitaten nicht mit traditionellen Bezeichnungen wie „Fleisch“ gekennzeichnet werden dürfen. Beide Anträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Anträge der AfD abgelehnt.

Grüne-Anträge

Der erste Grüne-Antrag (21/4763) richtete sich an die Bundesregierung und forderte im Rahmen des EU‑Finanzrahmens 2028‑2034 eine Stärkung bäuerlicher Höfe, verbindlichen Klimaschutz, den Erhalt der Artenvielfalt und die Förderung ländlicher Räume. Der zweite Grüne-Antrag (21/4762) verlangte die Sicherung des EU‑Förderprogramms LEADER und dessen Verankerung im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union. Beide Anträge wurden von den Grünen unterstützt, die Linke enthielt sich, während alle übrigen Fraktionen (CDU/CSU, AfD, SPD) dagegen stimmten.

Verfassungsrechtlicher Rahmen

Die Anträge der Grünen wurden gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes formuliert, der dem Deutschen Bundestag ein Recht zur Stellungnahme in Angelegenheiten der Europäischen Union einräumt. Damit dienten die Anträge als parlamentarische Stellungnahme zum EU‑Finanzrahmen.

Parlamentarische Mehrheiten

Die Abstimmungen zeigen, dass die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD in beiden Fällen gegen die Anträge stimmten, während die AfD‑Fraktion konsequent gegen die Anträge der Grünen war. Die Linke unterstützte die AfD‑Anträge, enthielt sich jedoch bei den Grünen‑Anträgen.

Auswirkungen

Durch die Ablehnung bleiben die bestehenden Regelungen zur Kennzeichnung von Fleischimitaten unverändert, und die geplanten Änderungen im EU‑Finanzrahmen sowie die Verankerung des LEADER‑Programms finden keine parlamentarische Unterstützung im aktuellen Verfahren. Der Ausschuss wird seine Arbeit in anderen Themenbereichen fortsetzen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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