Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Online‑Abwicklung notarieller Vorgänge im Gesellschafts‑ und Registerrecht ausweitet, die digitale Ausstellung von Führungszeugnissen ermöglicht und die Antragsfrist für Soldaten um fünf Jahre verlängert. Während einer öffentlichen Anhörung am 4. Mai 2026 äußerten zahlreiche Fachvertreter breite Zustimmung zu den vorgesehenen Maßnahmen.
Ziele der Gesetzesinitiative
Der Entwurf zielt darauf ab, den Rechts‑ und Geschäftsverkehr zu vereinfachen, indem weitere Verfahren ohne Präsenztermin bei einer Notarin oder einem Notar online durchgeführt werden können. Zusätzlich soll das Führungszeugnis künftig in digitaler Form bereitgestellt werden, um den wachsenden Bedarf an elektronischen Verwaltungsleistungen zu decken.
Stellungnahme des Deutschen Notarvereins
Der Deutsche Notarverein begrüßte den Entwurf, betonte jedoch, dass die Erweiterung gezielt auf Verfahren beschränkt werden müsse, die in Struktur, Schutzzweck und praktischer Bedeutung den bereits zugelassenen Online‑Verfahren entsprechen. Vorstandsmitglied Dr. Michael Bernauer wies darauf hin, dass das hohe Schutzniveau der notariellen Rechtspflege nicht beeinträchtigt werden dürfe.
Akademische Bewertung
Prof. Dr. Sebastian Omlor von der Philipps‑Universität Marburg bezeichnete den Gesetzentwurf als „richtig und wichtig“ und sah ihn als logische Fortsetzung der seit der EU‑Digitalisierungsrichtlinie eingeleiteten Entwicklungen. Er betonte, dass digitale Verfahren die bewährten Sicherungsmechanismen des deutschen Rechts erhalten und gleichzeitig neue Effizienzgewinne ermöglichen.
Ansichten von Unternehmensjuristen
Dr. Jan Christoph Pfeffer vom Bundesverband der Unternehmensjuristen argumentierte, dass die Abtretung von GmbH‑Geschäftsanteilen ebenso in den Anwendungsbereich der Online‑Verfahren aufgenommen werden sollte. Er verwies darauf, dass eine Videobeurkundung die Beweisführung sichern und den spekulativen Handel mit Anteilen wirksam verhindern könne.
Perspektive der Bundesnotarkammer
Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer, sprach von einer „maßvollen Erweiterung“, die digitale Anmeldungen im Stiftungsregister, Vollmachten für nahezu alle Registerverfahren und die Integration von Gewerbeanmeldungen, Transparenzregister und Steuernummern umfasst. Diese Bausteine würden einen One‑Stop‑Shop schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts stärken.
Kritik an bestehender Fragmentierung
Dörte Zimmermann, LL.M., vom Deutschen Anwaltverein, lobte die bisherigen Online‑Verfahren, kritisierte jedoch die noch vorhandene Zersplitterung. Sie forderte eine umfassendere Regelung von Vollmachten, insbesondere bei komplexen Finanzierungsrunden, um die Teilabdeckung durch Online‑Vollmachten zu überwinden.
Digitalisierung des Führungszeugnisses
Verena Kaiser vom Bundesamt für Justiz erklärte, dass die digitale Ausstellung von Führungszeugnissen eine zeitgemäße Antwort auf die wachsenden Anfragen der Registerbehörde sei. Sie betonte, dass das digitale Format die bestehenden hohen Standards für Datenschutz und Fälschungssicherheit wahren und weiterentwickeln könne.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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