Der Deutsche Bundestag hat am 06.07.2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhalten, in der nach den aktuellen Ergebnissen der Nutzen‑Kosten‑Verhältnis‑Untersuchung (NKV) für den geplanten Ausbau der Bundesstraße B10 zwischen Hinterweidenthal und Landau gefragt wird. Die Abgeordneten möchten wissen, inwiefern die stark gestiegenen Baukosten in die Berechnung eingeflossen sind und welche Bewertungsansätze seit 2016 angepasst wurden.
Hintergrund der Nutzen‑Kosten‑Analyse
Die NKV‑Untersuchungen werden für alle Autobahn‑ und Bundesstraßenprojekte aktualisiert, für die bis 2029 ein bestandskräftiges Baurecht erwartet wird. Laut den Angaben des Bundestags umfasst dies die Projekte des Bedarfsplans Teil B des Finanzierungs‑ und Realisierungsplans (FRP) 2025‑2029. Die aktuelle Bewertung soll die Kosten‑ und Wertansätze an die heutigen Marktbedingungen anpassen.
Projekt B10 G11 RP im Fokus
Der Ausbau der B10 zwischen Hinterweidenthal und Landau (Projekt B10 G11 RP) sieht eine Erweiterung auf vier Fahrstreifen vor. Die Grünen bemängeln, dass das NKV‑Ergebnis für dieses Vorhaben im Vergleich zur Vorperiode nur minimal verändert wurde, obwohl die Baukosten seit Jahren stark gestiegen sind.
Anliegen der Fraktion
Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung detaillierte Angaben zu den Nutzen‑ und Kostenkomponenten, die seit der Bewertungsmethodik von 2016 ergänzt, geändert oder gestrichen wurden. Zusätzlich soll die Fraktion die Barwerte aller einzelnen Komponenten erhalten, die der Berechnung des KNV für das Projekt zugrunde liegen.
Formaler Rahmen
Die Anfrage verweist auf das Dokument 21/6816, das im Rahmen der Kleinen Anfrage (hib/HAU) veröffentlicht wurde. Sie bezieht sich auf den Finanzierungs‑ und Realisierungsplan 2025‑2029 und fordert eine transparente Darstellung der aktualisierten Bewertungsgrundlagen.
Ausblick
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist eine schriftliche Antwort zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollen Aufschluss darüber geben, ob die aktuellen Kostensteigerungen im NKV‑Modell angemessen berücksichtigt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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