Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Februar und April 2026 jeweils ein Auskunfts‑ und Vorlageersuchen an deutsche Kreditinstitute versandt, um mögliche Verbindungen von Anteilseignern zu Jeffrey Epstein zu untersuchen. Der Schritt erfolgte nach öffentlicher Berichterstattung und auf Basis einer kleinen Anfrage der AfD‑Fraktion (Anfrage‑Nr. 21/7683).
Hintergrund der Anfrage
Die Bundesregierung beantwortete die kleine Anfrage mit einem Schreiben (Antwort‑Nr. 21/8068) und erklärte, dass die BaFin prüfen solle, ob aus den Verbindungen „mögliche Indizien für eine Unzuverlässigkeit von Inhabern bedeutender Beteiligungen an deutschen Kreditinstituten“ resultieren könnten.
Durchführung der Prüfung
Im Rahmen der beiden Ersuchen forderte die BaFin die Institute auf, Angaben zu etwaigen Anteilen von Personen, die mit Herrn Epstein in Verbindung standen, zu übermitteln. Die Anfragen richteten sich an alle Institute, die bedeutende Beteiligungen an deutschen Kreditinstituten halten.
Ergebnis der Überprüfung
Laut der Regierungsantwort ergab die Auswertung der eingereichten Informationen keine Hinweise, die auf eine Unzuverlässigkeit der Inhaber schließen ließen. Es wurden demnach keine relevanten Erkenntnisse zu den vermuteten Verbindungen gefunden.
Reaktion der Aufsichtsbehörde
Die BaFin bestätigte, dass die Prüfung abgeschlossen sei und dass die vorgelegten Unterlagen keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Anteilseigner lieferten. Die Behörde betonte, dass sie weiterhin wachsam gegenüber potenziellen Risiken für die Stabilität des Finanzsystems sei.
Politische Einordnung
Die kleine Anfrage der AfD‑Fraktion zielte darauf ab, Transparenz über mögliche Verflechtungen zwischen deutschen Finanzakteuren und internationalen Persönlichkeiten herzustellen. Die Bundesregierung stellte klar, dass die BaFin im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit solche Anfragen prüfe und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergreife.
Ausblick</h
Ende der Uebertragung