Deutschland: BaFin prüft regelmäßig große Versicherungsgruppen – Zahlen aus 2025 und 2026
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihr Aufsichtsinstrumentarium kontinuierlich einsetze, um Versicherungsgruppen zu prüfen. Daraus folgt, dass sowohl Prüfungen als auch Aufsichtsbesuche und weitere Aufsichtskontakte regelmäßig durchgeführt werden.
Umfang der Prüfungen im Jahr 2025
Im Jahr 2025 habe die BaFin bei großen Versicherungsgruppen insgesamt acht Prüfungen sowie hundert Aufsichtsbesuche und Aufsichtskontakte vorgenommen. Zusätzlich wurden Jahresgespräche und weitere Aufsichtsgespräche geführt, um die Aufsichtstätigkeit zu vertiefen.
Aktuelle Aktivitäten bis März 2026
Bis zum 19. März 2026 sei eine weitere Prüfung sowie siebenundzwanzig Aufsichtsbesuche und Aufsichtskontakte erfolgt. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Aufsichtstätigkeit auch im laufenden Jahr fortgeführt wird.
Kenntnis über die Allianz SE
Auf die Frage nach der Allianz SE habe die Regierung erklärt, dass die BaFin umfangreiche und detaillierte Kenntnisse über die Struktur der Allianz Gruppe und ihres Rückversicherungsbereichs besitzt. Darüber hinaus verfüge die Behörde über detaillierte Informationen zu wesentlichen Gruppengesellschaften, soweit diese unter BaFin‑Aufsicht stehen.
Informationen zu ausländischen Gruppengesellschaften
Im Rahmen der Gruppenaufsicht sammelt die BaFin zudem Daten über wesentliche Gruppengesellschaften, die nicht der BaFin‑Aufsicht unterliegen, insbesondere ausländische und nicht beaufsichtigte Gesellschaften. Damit wird ein umfassendes Bild der gesamten Konzernstruktur ermöglicht.
Instrumentarium der Aufsicht
Die BaFin setzt ihr Aufsichtsinstrumentarium in Form von Prüfungen, Aufsichtsbesuchen, Aufsichtskontakten, Aufsichtsgesprächen und Jahresgesprächen ein. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass regulatorische Vorgaben eingehalten werden und Risiken frühzeitig erkannt werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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