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BAMF startet 244 Integrationskurse und führt 183 Berufssprachkurse in Thüringen durch
AI GENERATED 28.07.2026 14:30 Politik und Gesellschaft

BAMF startet 244 Integrationskurse und führt 183 Berufssprachkurse in Thüringen durch

Hintergrund der Anfrage Die Kleine Anfrage (Aktenzeichen 21/6868) richtete sich nach den Tätigkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bundesland. Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage mit…

Hintergrund der Anfrage

Die Kleine Anfrage (Aktenzeichen 21/6868) richtete sich nach den Tätigkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bundesland. Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage mit dem Dokument 21/7237, in dem die genannten Kurszahlen sowie weitere geförderte Integrationsprojekte aufgelistet sind.

Kurszahlen im Überblick

Das BAMF ist für die Planung und Durchführung von Integrations‑ und Sprachkursen zuständig. Im genannten Zeitraum lag der Schwerpunkt auf Grundkursen, die Neuankömmlinge in die deutsche Sprache und Gesellschaft einführen, sowie auf Berufssprachkursen, die gezielt die sprachlichen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt stärken.
Die 244 neu begonnene Integrationskurse umfassen sowohl Präsenz‑ als auch Online‑Formate und werden von zertifizierten Trägern durchgeführt, die finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt erhalten.
Die 183 Berufssprachkurse richten sich an Teilnehmer, die bereits über Grundkenntnisse verfügen und ihre Fachsprache für bestimmte Berufsfelder vertiefen möchten. Sie werden in Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen und Bildungsträgern angeboten, um die Vermittlungschancen zu erhöhen.

Weitere Integrationsprojekte

Neben den Kurszahlen listet die Antwort weitere geförderte Integrationsprojekte im Freistaat auf, darunter Beratungsstellen, Integrationslotsen und Maßnahmen zur schulischen Unterstützung von Kindern mit Migrationshintergrund. Diese ergänzenden Angebote sollen die Wirksamkeit der Sprachkurse unterstützen.

Transparenz und Ausblick

Die Veröffentlichung der Zahlen erfolgt im Rahmen der Transparenzpflicht des Bundestags. Sie ermöglicht Politikern, Behörden und der Öffentlichkeit, die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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