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Beratung zum AfD-Antrag über Rückholung des Staatsgolds aus der Tagesordnung genommen
AI GENERATED 14.10.2026 23:25 Politik und Gesellschaft

Beratung zum AfD-Antrag über Rückholung des Staatsgolds aus der Tagesordnung genommen

Am Mittwoch, den 14. Oktober 2026, wurde die geplante halbstündige Beratung des Antrags der AfD-Fraktion aus der Tagesordnung des Bundestages entfernt.Agenda-EntfernungDer Antrag mit dem Titel „Deutsches Staatsgold vollständig…

Am Mittwoch, den 14. Oktober 2026, wurde die geplante halbstündige Beratung des Antrags der AfD-Fraktion aus der Tagesordnung des Bundestages entfernt.

Agenda-Entfernung

Der Antrag mit dem Titel „Deutsches Staatsgold vollständig nach Deutschland holen“ (Dokument 21/4739) sollte zunächst diskutiert und anschließend abgestimmt werden. Durch die Absetzung entfiel sowohl die Diskussion als auch die geplante Abstimmung.

Inhalt des Antrags

Die AfD-Fraktion fordert, dass das Gold der Bundesbank künftig ausschließlich in Deutschland gelagert wird. Zudem verlangt sie, dass die Bundesregierung auf EU-Ebene deutlich gegen jede Einbeziehung nationaler Goldreserven in europäische Haftungs- oder Vergemeinschaftungsmechanismen Stellung bezieht.

Finanzausschuss-Empfehlung

Dem Antrag liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (Dokument 21/6782). Die Empfehlung wurde im Vorfeld der geplanten Beratung erstellt, jedoch nicht öffentlich diskutiert, da die Tagesordnungspunkte gestrichen wurden.

Verfahren und Konsequenzen

Durch das Entfernen des Antrags aus der Tagesordnung fand keine Abstimmung im Plenum statt. Der Vorgang wurde im offiziellen Protokoll des Bundestages festgehalten.

Hintergrund zum Staatsgold

Ein Teil des deutschen Staatsgolds ist derzeit im Ausland, insbesondere in London und New York, verwahrt. Der vorliegende Antrag zielte darauf ab, die gesamte Reserve nach Deutschland zurückzuführen.

Weitere Details und die Originaldokumente können auf der Website des Bundestages eingesehen werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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