Die Bundesregierung teilte am 27. Mai 2026 mit, dass die Zahl der Beschwerden von Heilmittelerbringern im Zusammenhang mit fehlerhaften Verordnungen seit Einführung neuer Vorgaben deutlich gesunken sei.
Gesetzliche Vorgaben
Hintergrund ist das GKV‑Versorgungsstärkungsgesetz, das Vertragsärzte verpflichtet, ausschließlich von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zugelassene Praxisverwaltungssoftware zu nutzen.
Softwarefunktionen
Die zertifizierte Software prüfe die Vollständigkeit der Heilmittelverordnungen und weise auf nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Felder hin, erklärte ein Sprecher der Bundesregierung. Durch diese Prüfungen solle die rechtssichere Erstellung der Verordnungen unterstützt werden, wodurch Fehlermeldungen reduziert würden.
Einschränkungen
Dennoch könne eine vollständige Vermeidung fehlerhafter oder unvollständig ausgefüllter Verordnungen nicht garantiert werden, weil Ausnahmen, etwa bei Hausbesuchen, zulässig seien.
Bewertung der Bundesregierung
Die Bundesregierung sieht in der Softwarepflicht einen positiven Effekt auf die Qualität der Verordnungen, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen‑Fraktion hervorgeht.
Weitere Hinweise
Weitere Informationen wurden in der Pressemitteilung des Bundestags veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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