Deutschland: BMAS arbeitet an Umsetzung der EU‑Richtlinie für Plattformarbeit – Frist bis 2. Dezember 2026
Gesetzesvorhaben und Frist
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt derzeit einen Referentenentwurf, der die EU‑Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in nationales Recht überführen soll. Die gesetzliche Umsetzungsfrist endet am 2. Dezember 2026. Der Entwurf ist eine Reaktion auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion, in der nach den Arbeitsbedingungen bei Essenslieferdiensten gefragt wurde.
EU‑Richtlinie im Überblick
Artikel 3 der EU‑Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen gegenüber Subunternehmern von Arbeitsplattformen zu ergreifen. Ziel sei es, die soziale Absicherung und die Rechte von Beschäftigten zu stärken, ohne die Flexibilität der Plattformökonomie grundlegend zu beeinträchtigen.
Prüfung von Subunternehmer‑Regelungen
Das BMAS prüft im Rahmen der Umsetzung sämtliche möglichen Maßnahmen, die auf Subunternehmer anwendbar sind. Laut Regierungsangaben kann dies unter anderem ein Direktanstellungsgebot umfassen, das Plattformen verpflichten würde, Arbeitskräfte direkt zu beschäftigen statt über Drittfirmen zu vermitteln.
Politische Initiative der AfD
Die Kleine Anfrage (21/5124) der AfD‑Fraktion löste die aktuelle Antwort (21/5454) der Bundesregierung aus. Die AfD kritisierte bislang unzureichende Schutzmechanismen für Plattformarbeiter und forderte klare gesetzliche Vorgaben. Die Regierung betonte, dass die geplanten Regelungen im Einklang mit der EU‑Richtlinie stehen.
Mögliche Auswirkungen auf Plattformen
Eine mögliche Einführung eines Direktanstellungsgebots könnte die Vertragsgestaltung von Plattformen grundlegend verändern. Plattformen müssten künftig direkte Arbeitsverhältnisse prüfen, was zu höheren Lohnkosten, aber auch zu mehr sozialer Sicherheit für die Beschäftigten führen könnte. Unternehmen aus der Liefer- und Mobilitätsbranche beobachten die Entwicklungen aufmerksam.
Weiteres Verfahren
Nach Fertigstellung des Referentenentwurfs ist eine Konsultationsphase mit Interessenvertretern geplant, gefolgt von einer Einbringung in den Gesetzgebungsprozess des Bundestages. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 im parlamentarischen Verfahren diskutiert, um die Frist rechtzeitig zu erfüllen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Ăśbertragung