Antwort des Bundesministeriums
Laut einer schriftlichen Antwort des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist das Ministerium von den Bürokratierückbauzielen des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode nicht betroffen. Die Information stammt aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Rechtliche Beschränkung
Die Gesetzgebungstätigkeit des BMZ beschränkt sich demnach ausschließlich auf die Erarbeitung von Vertragsgesetzen zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge.
Finanzieller Aufwand
Der jährliche Erfüllungsaufwand sowie die durch das Ministerium verursachten Bürokratiekosten werden mit jeweils null Euro angegeben, sodass eine Reduktion nicht möglich ist.
Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“
Das BMZ hat sich im Rahmen des Reformplans „Zukunft zusammen global gestalten“ neu ausgerichtet, um die Entwicklungspolitik fokussierter, effizienter und wirksamer zu gestalten.
Kooperation mit dem BMWE
Im Aktionsplan „Starke Partnerschaften für eine erfolgreiche Wirtschaft weltweit“ arbeitet das BMZ gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an einer engeren Verzahnung von Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung.
Hintergrund der Anfrage
Die Kleine Anfrage trägt die Dokumentnummer 21/6748, die Antwort wurde unter der Nummer 21/7105 veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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