Seit November 2025 wurden von der Bundesregierung mehr als 40 Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie beschlossen, die nach Angaben der Verwaltung zu einer jährlichen finanziellen Entlastung von rund zehn Milliarden Euro führen.
Maßnahmen und finanzielle Entlastung
Die beschlossenen Initiativen decken unterschiedliche Verwaltungsvorgänge ab und sollen den Aufwand für Unternehmen und Behörden reduzieren. Durch die Umsetzung wird ein messbarer Einsparungseffekt von etwa zehn Milliarden Euro pro Jahr erzielt.
Zielvorgaben und Ausgangsbasis
Im Koalitionsvertrag ist ein Ziel festgelegt, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 25 Prozent zu senken. Als Ausgangsbasis dient ein jährlicher Aufwand von rund sechzig Milliarden Euro, basierend auf der Datenbank des Statistischen Bundesamtes mit Stichtag 5. Mai 2025.
Erfassung und Bewertung
Das Statistische Bundesamt dokumentiert die Auswirkungen der einzelnen Vorhaben. Daten stehen unter Vorbehalt, da sie regelmäßig aktualisiert werden. Ressortspezifische Ergebnisse für Gesetzesvorhaben bis einschließlich des ersten Halbjahres 2026 sollen voraussichtlich im Herbst veröffentlicht werden.
Erweiterter Anwendungsbereich
Eine endgültige Entscheidung zur Ausgestaltung einer „One in, two out“-Regel steht noch aus. Die Bundesregierung hat den Anwendungsbereich bereits erweitert, sodass nun auch der Aufwand für Bürger, die Verwaltung und anteilig einmaliger Aufwand berücksichtigt wird.
Ausblick
Weitere Analysen werden folgen, sobald die Herbstberichte vorliegen. Die Bundesregierung betont, dass alle Regelungsvorhaben der 21. Legislaturperiode in die Berechnung der Entlastungsziele einfließen, während frühere Entlastungen nicht angerechnet werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung