Gesetzliche Änderungen
Die Bundesregierung hat mit einem neuen Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz mehrere Regelungen zur Entlastung der Wirtschaft beschlossen. Das Gesetz wurde am 23. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und enthält unterschiedliche Inkrafttretensdaten für die einzelnen Maßnahmen.
Entfall der Weiterbildungspflicht
Ab dem 24. Juli 2026 entfällt für Immobilienmakler die bislang verpflichtende regelmäßige Weiterbildung. Die Bundesregierung rechnet mit einer Einsparung von rund 44,9 Millionen Euro pro Jahr für die Branche. Die Änderung erfolgt durch Anpassung der Makler‑ und Bauträgerverordnung, die Teil des neuen Gesetzes ist.
Ausschaffung des Heizungslabels
Gleichzeitig wird das nationale Heizungslabel für alte Heizungsanlagen ab dem 30. Juli 2026 nicht mehr von den Bezirksschornsteinfegern angebracht. Die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht spart nach Angaben der Regierung etwa zehn Millionen Euro jährlich. Das Label war seit Januar 2017 verpflichtend, hat jedoch laut einer Evaluation von 2020 die angestrebten Energieeinsparungen nicht erreicht.
Erweiterung der Genehmigungsfiktion
Neu ist außerdem die Ausweitung der Genehmigungsfiktion nach der Gewerbeordnung auf alle erlaubnispflichtigen Gewerbe. Nach dieser Regel gilt ein Gewerbe als genehmigt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Die Genehmigungsfiktion tritt ebenfalls am 24. Juli 2026 in Kraft.
Umsetzung und Zeitplan
Die verschiedenen Bestimmungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft: Die Änderung der Makler‑ und Bauträgerverordnung sowie die Genehmigungsfiktion am 24. Juli 2026, das Ende der Heizungslabel‑Pflicht am 30. Juli 2026. Die neuen Förderbedingungen für effiziente Gebäude gelten bereits ab dem 21. Juli 2026; bereits vor dem 20. Juli eingereichte Anträge bleiben unverändert.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Durch die Reduzierung administrativer Pflichten soll die Wettbewerbsfähigkeit der Immobilienbranche gestärkt werden. Die Bundesregierung vertraut darauf, dass die meisten Gewerbetreibenden ihr Fachwissen eigenverantwortlich aktuell halten. Gleichzeitig wird erwartet, dass die Einsparungen von insgesamt rund 55 Millionen Euro pro Jahr die Wirtschaft entlasten.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Details zu den Änderungen finden Interessierte bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie auf energiewechsel.de. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung