Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, Flächenländer von 2026 bis 2029 mit insgesamt 650 Millionen Euro jährlich zu unterstützen, um Kommunen mit besonders hohen Schulden zu entlasten. Die Mittel sollen die Handlungsfähigkeit der betroffenen Kommunen sichern und Liquiditätsengpässe mindern.
Finanzielle Ausgangslage
Ende 2024 beliefen sich die Liquiditätskredite von finanzschwachen Flächenländern auf rund 32 Milliarden Euro. Diese Kredite wurden häufig nicht zur kurzfristigen Liquiditätssicherung, sondern zur dauerhaften Finanzierung von Haushaltsdefiziten verwendet. Ohne Unterstützung könnten hohe Zins‑ und Tilgungsbelastungen die Haushalte der Kommunen stark einschränken.
Geplante FinanzierungsmaĂźnahmen
Zur Umsetzung sieht die Regierung mehrere Maßnahmen vor: eine Entlastung finanzstarker Länder im Finanzkraftausgleich (400 Millionen Euro jährlich), die Einführung neuer Sonderbedarfs‑Bundesergänzungszuweisungen (250 Millionen Euro jährlich) und die Anhebung der Bundesergänzungszuweisungen für finanzschwache Länder. Zusätzlich wird der Bundesanteil an den Erstattungen für die Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR von 50 % auf 60 % erhöht, während der Anteil der ostdeutschen Länder von 50 % auf 40 % sinkt (ca. 350 Millionen Euro jährlich).
Reaktion des Bundesrates
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme, dass das Länder‑ und Kommunalentlastungsgesetz „zu kurz greift“ und keine spürbare Entlastung der Kommunen bewirkt. Er fordert einen umfassenderen Beitrag zum Abbau kommunaler Altschulden und weist darauf hin, dass aktuelle Finanzierungsdefizite teilweise aus bundesgesetzlichen Vorgaben resultieren. Zudem bemängelt er den Ausschluss der Stadtstaaten von den Entlastungen.
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung weist die Forderung nach einer höheren finanziellen Entlastung zurück und betont, dass die in der Finanzplanung bereits vorgesehenen Mehrbelastungen von 650 Millionen Euro jährlich ausreichend berücksichtigt seien. Sie erklärt, dass die vorgesehenen Maßnahmen die Haushalte der ostdeutschen Länder deutlich entlasten und deren finanzielle Spielräume verbessern werden.
Erwartete Auswirkungen
Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Mittel dazu beitragen, dass Kommunen ihre Infrastruktur‑ und Sozialaufgaben weiterhin erfüllen können, ohne auf Investitionen verzichten zu müssen. Die Entlastung soll zudem verhindern, dass finanzschwache Kommunen ihre Leistungen in Bereichen wie Verkehr, Bildung und soziale Daseinsvorsorge einschränken müssen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung