Deutschland: Bund soll eine Milliarde Euro für Sanierung von Kulturbauten bereitstellen
In einer öffentlichen Sitzung des Kulturausschusses forderten Vertreter des Deutschen Städtetags ein deutlich größeres finanzielles Engagement des Bundes, um den Sanierungsstau von Kulturbauten zu bewältigen. Das Positionspapier des Verbands beziffert den Rückstand auf 6,6 Milliarden Euro und schlägt eine Kulturmilliarde analog zur Sportmilliarde vor.
Finanzielle Lage der Kommunen
Nur fünf Prozent der Städte verfügen noch über einen ausgeglichenen Haushalt. Die Kommunen tragen mit fast 40 Prozent die größten Anteile an den öffentlichen Kulturausgaben, während Bund und Länder jeweils 23,4 Prozent bzw. 37,6 Prozent übernehmen. Die finanzielle Belastung durch gesetzliche Aufgaben nehme weiter zu, ohne dass eine ausreichende Kompensation vom Bund erfolge.
Wirtschaftliche Bedeutung des Kulturbereichs
Pro investiertem Euro ergebe sich laut Angaben des Städtetags eine Wertschöpfung von 1,70 Euro. Rund 1,3 Millionen Erwerbstätige seien im Kulturbereich beschäftigt, was den Sektor zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor mache.
Sanierungsbedarf und Kostenentwicklung
Viele Kulturbauten stammen aus den 1960er‑Jahren und seien heute sowohl baulich als auch technisch, insbesondere im Brandschutz und bei energetischen Maßnahmen, sanierungsbedürftig. Gleichzeitig steigen die Baukosten schneller als von den Kommunen geplant.
Soziale Folgen steigender Ausgaben
Steigende Tarife und höhere Baukosten könnten die Kommunen zwingen, Eintrittspreise zu erhöhen, wodurch einkommensschwache Bürger von der kulturellen Teilhabe ausgeschlossen würden.
Bewertung der Förderprogramme
Vertreter lobten die Gestaltungsfreiheit der Bundeskulturstiftung, kritisierten jedoch die Überzeichnung des Bundeskulturfonds für Soziokultur, bei dem lediglich zehn Prozent der Anträge genehmigt würden. Zudem wurde bemängelt, dass Fördergelder häufig kofinanziert und die Antragsverfahren als zu bürokratisch empfunden werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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