Finanzierung und Zeitplan
Ab dem Jahr 2026 stellt der Bund eine Milliarde Euro für die Städtebauförderung bereit. Die Finanzmittel stehen Städten und Gemeinden ab dem 14. April 2026 zur Verfügung, nachdem alle Länder die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet haben.
Ziele der Förderung
Ziel ist die Schaffung attraktiver und nachhaltiger Wohn- und Lebensräume. Die Maßnahme soll den sozialen Zusammenhalt stärken, die Lebensqualität in urbanen Gebieten erhöhen und die Akzeptanz der Demokratie fördern.
Programmstruktur
Die Förderung ist in drei Programme gegliedert: Lebendige Zentren, sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Kommunen können für jedes Teilprogramm eigene Projektvorhaben einreichen.
Voraussetzungen fĂĽr Kommunen
Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden, die die jeweiligen Förderrichtlinien erfüllen. Die Anträge werden nach den Kriterien der jeweiligen Programme bewertet.
Langfristige Mittelentwicklung
Die aktuelle Vereinbarung gilt für die Jahre 2026 und 2027. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen die Bundesmittel schrittweise auf insgesamt 1,58 Milliarden Euro steigen, wodurch die Finanzierung fast verdoppelt wird.
Erwartete Auswirkungen
Durch die erhöhte finanzielle Unterstützung sollen Quartiere lebendiger, grüner und klimafreundlicher gestaltet werden. Der Bundesminister für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont, dass die Städtebauförderung den Kommunen Rückenwind für zukunftsfähige Projekte gebe.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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