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Bund stellt bis 2029 rund vier Milliarden Euro für Länder und Kommunen bereit
AI GENERATED 10.07.2026 10:00 Politik und Gesellschaft

Bund stellt bis 2029 rund vier Milliarden Euro für Länder und Kommunen bereit

Das Bundeskabinett hat am 15. April einen Gesetzentwurf beschlossen, der dem Bund ermöglicht, bis einschlieĂźlich 2029 insgesamt rund vier Milliarden Euro zur finanziellen Entlastung von Ländern und Kommunen bereitzustellen.…

Das Bundeskabinett hat am 15. April einen Gesetzentwurf beschlossen, der dem Bund ermöglicht, bis einschließlich 2029 insgesamt rund vier Milliarden Euro zur finanziellen Entlastung von Ländern und Kommunen bereitzustellen. Der Deutsche Bundestag hat dem Entwurf am 9. Juli zugestimmt, die Mittel gelten rückwirkend zum 1. Januar 2026.

Zielsetzung des Entlastungspakets

Mit den bereitgestellten Mitteln sollen Länder und Kommunen mehr Spielräume für Investitionen in Straßen, Schulen, Kindertagesstätten und bürgernahe Dienstleistungen erhalten. Die Maßnahme soll insbesondere die Handlungsfähigkeit finanzschwacher Kommunen stärken.

Drei Finanzierungsbausteine

Erstens erhalten finanzschwache Flächenländer jährlich 250 Millionen Euro, um die Belastungen aus kommunalen Altschulden auszugleichen. Zweitens stellt der Bund ostdeutschen Ländern jährlich etwa 350 Millionen Euro zur Verfügung, wodurch ihr Anteil an den Rentenaufwendungen von 50 % auf 40 % gesenkt wird. Drittens erhalten finanzstarke Länder jährlich rund 400 Millionen Euro, finanziert durch eine Senkung der Umsatzsteuerabschläge, die der Bund von diesen Ländern erhebt.

Weitere finanzielle UnterstĂĽtzungsinstrumente

Zusätzlich stehen den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur flexiblen Verwendung bereit. Mindereinnahmen des Investitions‑Sofortprogramms in Höhe von etwa 13,5 Milliarden Euro werden vom Bund vollständig übernommen, indem die Festbeträge bei der Umsatzsteuer angepasst werden.

Geplante Finanzreform

Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform verständigt, nach der der Bund Leistungsgesetze künftig nur noch beschließt, wenn die damit verbundenen Kosten größtenteils von den betroffenen Gemeinden ausgeglichen werden.

Erwartete Auswirkungen

Durch die Entlastung sollen Kommunen wieder handlungsfähig werden, um Infrastrukturprojekte umzusetzen und bürgernahe Dienstleistungen zu sichern. Die Maßnahme wird als Beitrag zur Stärkung des Gemeinwesens und damit der Demokratie bewertet.

Hintergrund der MaĂźnahme

Viele Kommunen in Deutschland kämpfen mit hoher Verschuldung und eingeschränkten Servicezeiten in Buergerbueros, was zu Einschränkungen für die Buerger führt. Die finanzielle Unterstützung des Bundes soll diese Belastungen mindern.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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