Am 25. Juni 2026 trafen sich Bundeskanzler und die Regierungschefs der 16 Bundesländer im Kanzleramt, um im Rahmen der ersten regulären Konferenz des Jahres zentrale Themen für das Land zu erörtern.
Ziele der Konferenz
Im Mittelpunkt standen die umfassende Modernisierung des Staates, die AuĂźen- und Verteidigungspolitik, der Pakt fĂĽr den Rechtsstaat, die Finanzlage der Kommunen sowie energiepolitische Fragen.
Staatsmodernisierung
Bund und Länder treiben die föderale Modernisierungsagenda voran, einen im Dezember 2025 beschlossenen Maßnahmenkatalog, der bereits im Oktober 2025 von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Der Pakt für Planungs‑, Genehmigungs‑ und Umsetzungsbeschleunigung befindet sich in der finalen Phase, und zahlreiche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt.
Pakt fĂĽr den Rechtsstaat
Ein gemeinsamer Pakt für den Rechtsstaat soll die Justiz modernisieren, um eine funktionierende, unabhängige und leistungsstarke Justiz zu gewährleisten, die Grundrechte schützt und den Rechtsfrieden wahrt.
Finanzielle Entlastung der Kommunen
Die Finanzlage der Kommunen steht im Fokus: Bund und Länder diskutieren eine faire Aufgaben‑ und Finanzierungsverteilung sowie mögliche Entlastungen durch Reformen im Kinder‑Jugendhilfegesetz, der Eingliederungshilfe und dem Unterhaltsvorschussgesetz, ohne die Hilfsstrukturen zu beeinträchtigen.
Internationale Fachkräfte
Zur Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Deutschland arbeiten Bund und Länder an attraktiven Rahmenbedingungen für die Einreise und den Aufenthalt internationaler Studierender und Forschender.
EU‑Finanzrahmen und Energiepolitik
Außenpolitisch wird der nächste mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union erörtert. Gleichzeitig diskutieren die Partner eine kosteneffiziente, moderne und resiliente Energieversorgung, um steigende Energiepreise zu begegnen und Bürger zu entlasten.
Ablauf der Ministerpräsidentenkonferenz
Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) versammelt die Regierungschefs der Länder zweimal jährlich mit dem Bundeskanzler. Der Vorsitz rotiert jährlich; zum Zeitpunkt der Sitzung lag er bei Rheinland‑Pfalz, der Ko‑Vorsitz bei Niedersachsen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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