Deutschland: Bund und Länder planen Ausbau des Breitbandfunks für BOS bis 2030
Der Bund hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion angekündigt, dass die Weiterentwicklung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bis zum Jahr 2030 abgeschlossen sein soll. Ziel ist die Ablösung des bisherigen Tetra‑Digitalfunks durch eine mobile, breitbandige und einsatzkritische Kommunikationsinfrastruktur.
Hintergrund
Die Bundesregierung betont, dass gestiegene und veränderte Nutzeranforderungen eine zeitnahe Modernisierung der Funktechnik erforderlich machen. Der bisherige Tetra‑Funk erfülle die Anforderungen nicht mehr vollständig, insbesondere im Hinblick auf Datenübertragung neben Sprachkommunikation.
Einigkeit von Bund und Ländern
Nach Angaben der Regierung stehen Bund und Länder im Grundsatz überein, dass ein gemeinsamer Ausbau des Breitbandfunks notwendig ist. Die Zusammenarbeit soll im Rahmen eines abgestimmten Vorgehensplans erfolgen, um eine flächendeckende und interoperable Lösung zu gewährleisten.
Geplanter Zeitplan
Der Ausbau soll in enger Abstimmung mit den Ländern bis zum Jahr 2030 realisiert werden. In den kommenden Jahren sollen zunächst Testphasen und Pilotprojekte durchgeführt werden, bevor die flächendeckende Implementierung beginnt.
Finanzierung
Für den Einstieg in den Breitbandfunk sieht der Bundeshaushalt 2026 insgesamt knapp 450 Millionen Euro vor. Die Mittel verteilen sich auf die Jahre 2026 (89,2 Millionen Euro), 2027 (100 Millionen Euro), 2028 (110 Millionen Euro) und 2029 (150 Millionen Euro). Die Finanzierung soll im Rahmen der geltenden Finanzplanung erfolgen.
Ziele des Breitbandfunks
Der neue Funk soll eine resiliente, einsatzkritische Sprachkommunikation gewährleisten und gleichzeitig die Datenkommunikation für BOS‑Aufgaben funktional erweitern. Damit soll die Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden langfristig gesichert werden.
Ausblick
Die Bundesregierung wird in den nächsten Monaten weitere Details zum technischen Konzept und zu den Kooperationsmodalitäten mit den Ländern veröffentlichen. Die Umsetzung wird regelmäßig durch den Bundestag kontrolliert.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Ăśbertragung