Deutschland: Bundesagentur fĂĽr Arbeit unterstĂĽtzt antragslose Kindergeldregelung
Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet das Vorhaben der Bundesregierung, Kindergeld künftig ohne gesonderten Antrag zu zahlen, als wichtigen Schritt zu einer modernen, serviceorientierten und digitalen Verwaltung. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 22.06.2026 wurde erläutert, dass das Verfahren zunächst für das zweite und jedes weitere Kind gelten soll, bevor es in einer zweiten Ausbaustufe auf erstgeborene Kinder ausgeweitet wird.
Gesetzesvorlage und Umsetzung
Der Gesetzentwurf (21/5874) sieht vor, dass die antragslose Festsetzung unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer fĂĽr das Kind erfolgt. Gleichzeitig betont die Bundesagentur, dass kein genereller Anspruch geschaffen wird; die Anspruchsvoraussetzungen mĂĽssen zweifelsfrei vorliegen, damit auf den Antrag verzichtet werden kann.
Stellungnahmen der Bundesagentur
Martina Rauch von der Bundesagentur erklärte, dass die Familien durch die Maßnahme entlastet werden und die Verwaltung von vermeidbarem Aufwand befreit wird. Sie wies darauf hin, dass nur in Fällen, in denen alle anspruchsbegründenden Informationen automatisiert vorliegen, ein Verzicht auf den Antrag möglich ist.
Bewertungen von Verbänden
Florian Köbler von der Deutschen Steuergewerkschaft lobte den Entwurf als echten Bürokratieabbau und Vertrauensstärkung in den Staat. Iris Emmelmann vom Deutschen Familienverband erwartete weniger Aufwand für Familien nach der Geburt und kürzere Wartezeiten bei der Auszahlung. Johannes Bronisch vom Verband kinderreicher Familien Deutschland betonte den Nutzen für kinderreiche Familien und regte an, die Mutter als Regelfallberechtigte zu definieren, da 75 % der Kindergeldbezieher Mütter sind. Daniela Karbe‑Geßler vom Bund der Steuerzahler bestätigte die positive Bewertung, während Jana Diehls vom Deutschen Kinderhilfswerk die schnellere und verlässlichere Auszahlung hervorhob, jedoch auf mögliche komplexe Fallsituationen hinwies.
Kontroverse um Anspruchsvoraussetzungen
Kritik kam von mehreren Seiten, weil das antragslose Verfahren zunächst nur dann greift, wenn ein inländischer Wohnsitz des Kindes und eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegen. Diese Einschränkung wurde als potenzielle Benachteiligung von Familien ohne solche Voraussetzungen bezeichnet.
Ansichten zur Ausweitung auf Erstgeborene
Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken befürwortete das antragslose Kindergeld für zweite und weitere Kinder, sah jedoch bei erstgeborenen Kindern die Notwendigkeit einer unbürokratischen Abfrage des tatsächlichen Willens der Familien. Florian Theißing von Agora Digitale Transformation bewertete den Entwurf grundsätzlich positiv, warnte jedoch vor zusätzlicher Komplexität im Vollzug und forderte ein einheitliches Antragsverfahren für alle Kindergeldbezieher.
AfD‑Entwurf und Gegenreaktionen
In der gleichen Anhörung wurde ein Gesetzentwurf der AfD‑Fraktion (21/6003) diskutiert, der eine Anpassung des Kindergeldes für im EU‑Ausland lebende Kinder an die dortige Kaufkraft vorsieht. Die Steuergewerkschaft, der Bund der Steuerzahler und der Verband kinderreicher Familien verwiesen auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Annahme einer solchen Regelung als nicht mit dem europäischen Freizügigkeitsrecht vereinbar einstufte.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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