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Bundesamt für Justiz muss Daten zu Ordnungsgeldverfahren seit 2007 bereitstellen
AI GENERATED 05.08.2026 21:00 Recht, Staat und Institutionen

Bundesamt für Justiz muss Daten zu Ordnungsgeldverfahren seit 2007 bereitstellen

EinleitungDas Bundesamt für Justiz (BfJ) sieht sich mit einer Anfrage der AfD‑Fraktion konfrontiert, in der nach jährlichen Zahlen zu den seit 2007 eingeleiteten Ordnungsgeldverfahren nach § 335 Handelsgesetzbuch bis…

Einleitung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) sieht sich mit einer Anfrage der AfD‑Fraktion konfrontiert, in der nach jährlichen Zahlen zu den seit 2007 eingeleiteten Ordnungsgeldverfahren nach § 335 Handelsgesetzbuch bis zum 30. Juni 2026 gefragt wird. Die Anfrage verlangt zudem Angaben zu vollstreckten Verfahren, der Gesamtsumme der eingenommenen Ordnungsgelder sowie zu Forderungen, die wegen Verjährung nicht vollstreckt werden konnten.

Hintergrund des Verfahrens

Ordnungsgeldverfahren dienen der Durchsetzung handelsrechtlicher Vorschriften, indem ein Bußgeld bei Verstößen erhoben wird. Das Instrument wurde 2007 eingeführt, um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und andere handelsrechtliche Bestimmungen schneller zu ahnden. Seitdem ist das BfJ für die Einleitung und Vollstreckung dieser Verfahren verantwortlich.

Details der Anfrage

Die Kleine Anfrage mit dem Aktenzeichen 21/7460 fordert für jedes Jahr seit 2007 die Zahl der eingeleiteten Verfahren, die Zahl der vollstreckten Verfahren, die jährliche Gesamtsumme der eingenommenen Ordnungsgelder und die Zahl der Forderungen, die aufgrund von Verjährung nicht vollstreckt werden konnten. Zusätzlich wird nach einer Aufschlüsselung nach Art der Verstöße gefragt, um die Entwicklung der Durchsetzung zu analysieren.

Ziel der Datenaufbereitung

Laut Vorbemerkung der anfragenden Fraktion soll die Erhebung der aktuellen Zahlen ältere Antworten der Bundesregierung ergänzen und einen einheitlichen Überblick über die Wirksamkeit des Ordnungsgeldverfahrens schaffen. Damit soll die parlamentarische Kontrolle über die Durchsetzung handelsrechtlicher Bestimmungen gestärkt werden.

Form und Frist der Anfrage

Die Anfrage ist als Kleine Anfrage im parlamentarischen Verfahren eingereicht und muss gemäß den Geschäftsordnungen des Bundestages innerhalb einer festgelegten Frist beantwortet werden. Das BfJ hat demnach bis zum Ablauf der gesetzlichen Antwortfrist, die in der Regel sechs Wochen beträgt, die geforderten Daten zu prüfen und zu übermitteln.

Erwartete Auswirkungen

Die Bereitstellung der Daten ermöglicht es dem Parlament, Trends bei der Nutzung des Ordnungsgeldverfahrens zu erkennen und mögliche Schwachstellen in der Vollstreckung zu identifizieren. Experten könnten die Zahlen zudem nutzen, um die Effizienz des Instruments im Vergleich zu anderen Durchsetzungsmaßnahmen zu bewerten.

Ausblick

Ein offizielles Antwortschreiben des BfJ liegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor. Sobald die Behörde die geforderten Informationen übermittelt hat, wird eine detaillierte Auswertung erwartet, die Aufschluss über die Entwicklung der Ordnungsgeldverfahren in den letzten fast zwei Jahrzehnten geben dürfte.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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