Das Bundesamt für Justiz hat für das Jahr 2024 Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung und zu Online‑Durchsuchungen veröffentlicht. Die Zahlen zeigen, dass der Generalbundesanwalt acht Einsätze der Quellen‑Telekommunikationsüberwachung (Quellen‑TKÜ) und zwei Einsätze der Online‑Durchsuchung nach richterlichem Beschluss durchgeführt hat.
Hintergrund der kleinen Anfrage
Die Fraktion Die Linke hat im Rahmen einer kleinen Anfrage (21/8211) weitere Informationen zu den veröffentlichten Statistiken gefordert. Ziel der Anfrage ist es, Aufschluss über die Art der betroffenen Geräte, die eingesetzten Betriebssysteme sowie die Art der erfassten Daten zu erhalten.
Details zu den Quellen‑TKÜ‑Einsätzen
Nach den veröffentlichten Zahlen wurden im Jahr 2024 insgesamt acht Quellen‑TKÜ‑Einsätze angeordnet. Jeder Einsatz erfolgte auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses und richtete sich auf die Telekommunikation von betroffenen Personen.
Details zu den Online‑Durchsuchungen
Im selben Zeitraum wurden zwei Online‑Durchsuchungen durchgeführt. Diese Maßnahmen ermöglichen den Zugriff auf digitale Inhalte, die auf den Geräten der betroffenen Personen gespeichert sind.
Informationsbedarf der Parlamentarier
Die anfragenden Parlamentarier möchten wissen, welche Gerätetypen und Betriebssysteme jeweils Ziel der Maßnahmen waren, welche konkreten Daten erfasst wurden und wie viele Geräte von wie vielen betroffenen Personen in den Anordnungen genannt wurden. Zusätzlich wird erfragt, wie viele der benannten Geräte tatsächlich von den durchgeführten Maßnahmen betroffen waren.
Bedeutung der veröffentlichten Statistik
Die Statistik liefert einen Überblick über das Ausmaß der behördlichen Überwachungsmaßnahmen im Jahr 2024 und ermöglicht eine fundierte Diskussion über deren Anwendung und Transparenz im parlamentarischen Kontext.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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