Genehmigte Einfuhren 2026
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im vergangenen Jahr 40 Einfuhren von Jagdtrophäen geschützter Arten genehmigt. Zu den genehmigten Trophäen gehörten unter anderem Geparden, Leoparden, Braunbären und Breitmaulnashörner, die alle in Anhang A der EU‑Artenschutzverordnung gelistet sind.
Rechtlicher Rahmen
Die EU‑Artenschutzverordnung setzt das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) von 1975 um, das von 184 Staaten und der EU unterzeichnet wurde. Anhang A umfasst Arten, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind und für die der kommerzielle Handel grundsätzlich verboten ist.
Entwicklung im Vorjahr
Im Jahr 2025 genehmigte das BfN 80 Einfuhren von Trophäen geschützter Arten, darunter Flusspferde, Löwen und Afrikanische Elefanten aus Anhang B, der Arten mit potenzieller Bedrohung enthält.
Ausnahmen nach Anhang XIII
Nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 sind kommerziell und nicht‑kommerziell gezüchtete Wildtiere sowie künstlich vermehrte Pflanzen der CITES‑Anhänge B und C von der generellen Pflicht zur Vorlage einer Einfuhrgenehmigung befreit, sofern strenge Nachweise vorliegen.
Parlamentarische Anfrage
Die Angaben stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Anfrage wurde unter dem Aktenzeichen 21/5551 gestellt, die Antwort trägt das Aktenzeichen 21/6114.
Umfang des CITES‑Abkommens
Das Washingtoner Artenschutzabkommen reguliert den Handel mit über 6 600 Tier‑ und mehr als 34 000 Pflanzenarten, um deren Bestand langfristig zu sichern.
Ausblick
Das BfN betont, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontinuierlich ĂĽberwacht wird und zukĂĽnftige Genehmigungen weiterhin an die strengen NachweisÂanforderungen geknĂĽpft sind.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Ăśbertragung