Am 25. Juni 2026 wird im Deutschen Bundestag ein neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache, wie das Bundesdatenschutzgesetz vorschreibt.
Vorgeschichte des Amtes
Der bisherige Amtsinhaber, Prof. Dr. Louisa Specht‑Riemenschneider, hatte am 17. März 2026 aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt angekündigt. Er war seit dem 16. Mai 2024 für eine fünfjährige Amtszeit im Amt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Paragraph 11 des Bundesdatenschutzgesetzes bestimmt, dass der Bundestag den Bundesbeauftragten mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder wählt und anschließend vom Bundespräsidenten ernennt. Der Kandidat muss mindestens 35 Jahre alt sein und über einschlägige Berufserfahrung im Datenschutzrecht sowie die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst verfügen.
Aufgaben des Bundesbeauftragten
Der Bundesbeauftragte überwacht die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes und der zugehörigen EU‑Richtlinie 2016/680. Er informiert die Öffentlichkeit über Risiken und Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, berät Legislative und Verwaltung und sensibilisiert Verantwortliche sowie Auftragsverarbeiter.
Beschwerde- und Kooperationsverfahren
Auf Anfrage jeder betroffenen Person stellt der Bundesbeauftragte Informationen zu deren Rechten bereit und arbeitet bei Bedarf mit Aufsichtsbehörden anderer EU‑Mitgliedstaaten zusammen. Er untersucht Beschwerden nach Artikel 55 der EU‑Richtlinie und koordiniert sich mit anderen Aufsichtsbehörden, um eine einheitliche Durchsetzung sicherzustellen.
Wahlverfahren und erwartete Aufgaben
Die Abstimmung am 25. Juni 2026 wird voraussichtlich die erforderliche Mehrheit erreichen. Nach der Ernennung wird der neue Bundesbeauftragte die Überwachung der Datenschutzpraxis im Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und weiteren öffentlichen Einrichtungen übernehmen und aktuelle Entwicklungen in Technologie und Geschäftsmodellen beobachten.
Stellungnahme des Bundestagspräsidiums
Ein Sprecher des Bundestagspräsidiums betonte, dass die Wahl „ein wichtiger Schritt sei, um die datenschutzrechtliche Aufsicht im Sinne der Verfassung und der EU‑Rechtsordnung zu stärken.“
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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