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Bundesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen nutzt Instagram und Facebook für Öffentlichkeitsarbeit
AI GENERATED 02.07.2026 15:45 Politik und Gesellschaft

Bundesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen nutzt Instagram und Facebook für Öffentlichkeitsarbeit

Der Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat beschlossen, die sozialen Netzwerke Instagram und Facebook aktiv zu nutzen, um der Öffentlichkeit ein Bild seiner konkreten Tätigkeit zu vermitteln. Die…

Der Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat beschlossen, die sozialen Netzwerke Instagram und Facebook aktiv zu nutzen, um der Öffentlichkeit ein Bild seiner konkreten Tätigkeit zu vermitteln. Die Maßnahme zielt darauf ab, Informationen zu Gesetzesvorhaben, aktuellen Inklusionsthemen und eigenen Veranstaltungen schneller zu verbreiten.

Ziele der Social‑Media‑Nutzung

Durch die Kanäle sollen Statements zu Gesetzesinitiativen, allgemeine News, Jahrestage, Kritikpunkte sowie Erfolge aus der Inklusionslandschaft veröffentlicht werden. Der Beauftragte betont, dass die Plattformen ein direkteres Feedback von Bürgern ermöglichen und damit die Transparenz seiner Arbeit erhöhen.

Reaktion auf die Kleine Anfrage

Die Bundesregierung hat in einer Antwort (21/6755) auf die Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (21/6444) die Nutzung der Social‑Media‑Kanäle bestätigt. Die offizielle Stellungnahme erläutert, dass die Kommunikation über Instagram und Facebook Teil einer umfassenden Öffentlichkeitsstrategie sei, die seit 2022 schrittweise ausgebaut wird.

Weiterführende Maßnahmen

Zusätzlich zu Instagram und Facebook plant das Büro des Beauftragten, Inhalte künftig auch über die Mikroblogging‑Dienste BlueSky und Mastodon zu verbreiten. Die entsprechenden Accounts wurden bereits eingerichtet und sollen im nächsten Quartal aktiv werden.

Die Redaktion von „heute im Bundestag“ weist darauf hin, dass die neuen Kommunikationswege regelmäßig von der Pressestelle des Deutschen Bundestages aktualisiert werden. Interessierte können die Beiträge über die offiziellen Kanäle des Bundestags verfolgen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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