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Bundesfinanzministerium legt Haushaltsentlastungsantrag für 2025 vor
AI GENERATED 31.07.2026 15:50 Wirtschaft und Finanzen

Bundesfinanzministerium legt Haushaltsentlastungsantrag für 2025 vor

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 31.07.2026 die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt und gleichzeitig einen Antrag auf Entlastung der Bundesregierung eingereicht. Der…

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 31.07.2026 die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt und gleichzeitig einen Antrag auf Entlastung der Bundesregierung eingereicht. Der Antrag trägt die Kennziffer 21/7423 und richtet sich an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Hintergrund des Antrags

Der Antrag begründet sich auf den in der Rechnung dargestellten Finanzlage des Bundes für das Jahr 2025. Ziel sei es, dem Bund finanzielle Spielräume zu schaffen, damit er auf unvorhergesehene Ausgaben reagieren könne.

Prüfung durch den Bundesrechnungshof

Laut Aussage des Ministeriums wird der Bundesrechnungshof seine Stellungnahme zur Haushalts‑ und Wirtschaftsführung des Bundes, einschließlich aller Feststellungen zu beiden Rechnungen, voraussichtlich gegen Ende 2026 an die drei Verfassungsorgane übermitteln. Die Rückmeldung des Rechnungshofs soll die Grundlage für die weitere Bewertung des Antrags bilden.

Entscheidungsprozess im Bundestag und Bundesrat

Nach Eingang der Stellungnahme des Rechnungshofs soll der Bundestag über die beantragte Entlastung entscheiden. Parallel dazu ist ein Verfahren im Bundesrat vorgesehen, das ebenfalls über die Annahme oder Ablehnung des Antrags entscheiden wird.

Veröffentlichung der Haushalts‑ und Vermögensrechnung

Die vollständige Haushalts‑ und Vermögensrechnung ist nicht in der Drucksache enthalten, sondern wird auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht. Interessierte können die Unterlagen dort einsehen.

Redaktionelle Hinweise

Der Bericht wurde von der Pressestelle des Deutschen Bundestages erstellt. Verantwortlich für die Veröffentlichung ist Frank Bergmann, V.i.S.d.P. Die Redaktion besteht aus mehreren Redakteuren, darunter Lisa Brüßler und Claudia Heine.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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